Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 28

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Helene Partik-Pablé, Mag. Terezija Stoisits, Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine „easy to read“-Fassung des SWRÄG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, über das Sachwalterrechts-Änderungs­gesetz 2006 eine leicht lesbare, allgemein verständliche Information („easy to read“-Fassung) erstellen zu lassen und diese der Allgemeinheit und insbesondere den betroffenen Personenkreisen zur Verfügung zu stellen.

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Zum ersten Antrag, zum Abänderungsantrag: Im Ausschuss wurde immer wieder argumentiert, dass das ohnehin gang und gäbe wäre, dass der Richter mit dem Sachwalter noch einmal sprechen wird. Es wurde aber auch damit argumentiert, dass wir die Richter und Richterinnen dazu schulen müssen. Jetzt frage ich mich: Wenn es ohnehin selbstverständlich ist, warum können wir es dann nicht eindeutig und selbstverständlich in dieses Gesetz hineinschreiben? Darum wäre es mir doch wichtig, dass wir diesen Antrag noch behandeln.

Abschließend: Im Ausschuss wollte Ministerin Gastinger budgetäre Sorgen der Vereine nicht teilen. Sie meinte, die Finanzierung der Vereine sei gesichert. Frau Ministerin, das stimmt nicht! Der Verein für Sachwalterschaft zum Beispiel macht sich sehr wohl budgetäre Sorgen und hofft auf das nächste Budget. Bitte sorgen Sie dafür, dass auch ausreichend Budget zur Verfügung steht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.24


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Stadlbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Justizausschusses (1511 d.B.) über die Regierungsvorlage (1420 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sachwaltergesetz im allgemeinen bürger­lichen Gesetzbuch und das Ehegesetz, das Außerstreitgesetz, das Konsumen­tenschutzgesetz, das Vereinssachwalter- und Patientenanwaltsgesetz, die Notariats­ordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz und das Berufsrechts-Änderungs­ge­setz 2006 geändert werden (Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 – SWRÄG 2006)

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

zum Bericht des Justizausschusses (1511 d.B.) über die Regierungsvorlage (1420 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sachwaltergesetz im allgemeinen bür­gerlichen Gesetzbuch und das Ehegesetz, das Außerstreitgesetz, das Kon­su­men­tenschutzgesetz, das Vereinssachwalter- und Patientenanwaltsgesetz, die Notariats­ordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz und das Berufsrechts-Änderungs­gesetz 2006 geändert werden (Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 – SWRÄG 2006)

 


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