Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 180

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

eingesetzt, und wenn wir dann Schlüsselfachkräfte brauchen, dann können wir jeder­zeit auf andere zurückgreifen.

Was mich ganz besonders freut, ist, dass Kollege Leutner die Interessen der Arbeitnehmer vertritt. Ich würde mir wünschen, dass der Gewerkschaftsbund das öfters so machen würde. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

21.56


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1365 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Kollege Grünewald, sind Sie dafür oder sind Sie dagegen? (Abg. Dr. Grünewald: Ich sitze!) Sie sitzen. – Das ist also mehrstimmig beschlossen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das erfolgt mit Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

21.57.4536. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1432 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeits­ruhegesetz geändert werden (1485 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zum 36. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Riepl. Seine Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


21.58.11

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Wir dis­kutieren jetzt eine Änderung des Arbeitsruhegesetzes und des Arbeitszeitgesetzes insbesondere für Arbeitnehmer im Bereich des Straßentransportes. Mit dieser Änderung wird einiges an arbeitsrechtlichen Bestimmungen Wirklichkeit, und ich denke, dass auch eine gewisse Kritik an dieser Vorlage zulässig ist.

Frau Bundesministerin! Wenn davon gesprochen wird, dass die Höchstarbeitszeit für Bedienstete im Straßentransport bis zu 60 Stunden pro Woche erweitert werden kann, dann muss ich sagen: Das ist ja keine Kleinigkeit. Man sollte hier doch überlegen, ob das der richtige Weg ist.

Wenn gleichzeitig durch Gesetz – und ich betone, nicht weil die Kollektiv­vertrags­partner meinen, das sei sinnvoll – eine Teilung der Pausen auf 15 Minuten ermöglicht wird, dann fragt man sich: Wo ist der Erholungswert, wenn für Lenker von Schwer­transporten, für Lenker von LKWs die Pause per Gesetz auf 15 Minuten reduziert werden kann?

Man kann auch nicht mehr von einem Erholungswert sprechen, wenn gleichzeitig eine Streichung der Verlängerung der Ruhezeit bei Unterbrechung der täglichen Ruhezeit stattfindet. Es geht hier um eine Streichung von zwei Stunden, um eine Kürzung der täglichen Ruhezeit, wenn sie unterbrochen wird. Das ist, glaube ich, ebenfalls ein


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite