Bericht des
Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1410 d.B.):
Bundesgesetz, mit dem zur weiteren Deregulierung des Bundesrechts Rechtsvorschriften
des Bundes aufgehoben sowie das Publizistikförderungsgesetz 1984, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
1994, das Heeresgebührengesetz 2001, das Strafvollzugsgesetz, das
Bewährungshilfegesetz, das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das
Richtwertgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956,
das Ausschreibungsgesetz 1989, das Spanische Hofreitschule-Gesetz, das
Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz,
das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Waffengebrauchsgesetz 1969, das
Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, die
7. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche
Bundesschulgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Akademien-Studiengesetz 1999,
das Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das
Bildungsdokumentationsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz und das Erste
Bundesrechtsbereinigungsgesetz geändert werden (Deregulierungsgesetz
2006 – DRG 2006) (1549 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gelangen daher zur Debatte.
Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Amon zu Wort. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Bitte.
12.40
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Da wir jetzt über das Deregulierungsgesetz sprechen, also nach dem Grundsatz less and better regulations über weniger und bessere Gesetze, möchte ich folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Amon, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Evaluierung des Finanzausgleichs für den Bereich des Lehrerpersonals an Pflichtschulen sowie darüber hinaus eine Evaluierung für alle weiteren Schularten mit dem Ziel legistischer Maßnahmen zu einer Absenkung der Klassenschülerhöchstzahl, auf einen Richtwert von 25 auf Basis gesicherter Ressourcen.
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, mit den an den Finanzausgleichsverhandlungen beteiligten Gebietskörperschaften in Gespräche über eine Neuregelung der Methode zur Berechnung der Lehrerplanstellen im Pflichtschulbereich zu treten. Insbesondere sollen in diesen Gesprächen auch Möglichkeiten einer Absenkung der Klassenschülerhöchstzahl auf einen Richtwert von 25 unter Berücksichtigung von baulichen Gegebenheiten, bestehenden Klassenverbänden sowie autonomen Entscheidungsmöglichkeiten über Organisation von Klassen- und Gruppengrößen auf Basis gesicherter Ressourcen erörtert werden. Über den Pflichtschulbereich hinaus sollen legistische