ses über die
Regierungsvorlage (1410 d.B.): Bundesgesetz, mit dem zur weiteren Deregulierung
des Bundesrechts Rechtsvorschriften des Bundes aufgehoben sowie das
Publizistikförderungsgesetz 1984, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994,
das Heeresgebührengesetz 2001, das Strafvollzugsgesetz, das
Bewährungshilfegesetz, das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das
Richtwertgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das
Gehaltsgesetz 1956, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Spanische
Hofreitschule-Gesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Waffengebrauchsgesetz 1969,
das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, die
7. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz,
das Schulzeitgesetz 1985, das Akademien-Studiengesetz 1999, das
Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungsdokumentationsgesetz,
das Mineralrohstoffgesetz und das Erste Bundesrechtsbereinigungsgesetz
geändert werden (Deregulierungsgesetz 2006 – DRG 2006, 1549 d.B.)
Die Regierungsparteien
haben im Zusammenhang mit der weiteren Liberalisierung im Postmarkt bei der
Novellierung des Postgesetzes im Jahr 2003 neue – auch für die
Mitbewerber der Post – frei benutzbare Hausbrieffächer vorgeschrieben.
Zugleich wurde im Postgesetz festgelegt, dass die Kosten dieser neuen
Hausbrieffachanlagen von den Hauseigentümern zu tragen seien. Diese Regelung,
die einseitig die privaten Post-Mitbewerber begünstigte und die Hauseigentümer
belastete, wurde im Mai 2006 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Weder
hat die Regierung jedoch bisher eine verfassungskonforme Neuregelung in die
Wege geleitet, noch sind bisher zielführende Überlegungen zur Frage der Rückerstattung
bereits entstandener Kosten an die Hauseigentümer erfolgt.
Trotz der
umfangreichen Rechtsbereinigung im Zuge des Deregulierungsgesetzes 2006 wurde
bisher auch hier versäumt, die verfassungswidrige Passage des Postgesetzes
durch eine verfassungskonforme, gerechte Neuregelung zu sanieren.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Die Bundesregierung
wird aufgefordert, ehebaldigst eine verfassungskonforme und gerechte Neuregelung
der Kostentragung für neue Hausbrieffachanlagen vorzulegen, die die
nutznießenden neuen Post-Marktteilnehmer anstelle der bisher verfassungswidrig
zur Kasse gebetenen Hauseigentümer in die Pflicht nimmt.
Die Bundesregierung
wird weiters aufgefordert, Vorschläge zur Rückerstattung der bereits
entstandenen Kosten für neue Hausbrieffachanlagen vorzulegen.
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.
13.18
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das 21. Jahrhundert stellt neue Herausforderungen an uns, und die Globalisierung bringt einem Land wie Österreich einerseits enorme Chancen, die wir natürlich aktiv nützen – das zeigt die Bundesregierung; so sind wir beispielsweise Europameister im Export; jeder zweite Euro wird durch