Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 101

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ses über die Regierungsvorlage (1410 d.B.): Bundesgesetz, mit dem zur weiteren Deregulierung des Bundesrechts Rechtsvorschriften des Bundes aufgehoben sowie das Publizistikförderungsgesetz 1984, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994, das Heeresgebührengesetz 2001, das Strafvollzugsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Richtwertgesetz, das Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Spanische Hofreitschule-Gesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Waffenge­brauchs­gesetz 1969, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisations­ge­setz, die 7. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Akademien-Studiengesetz 1999, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungsdokumen­ta­tions­gesetz, das Mineralrohstoffgesetz und das Erste Bundesrechtsbereini­gungsgesetz geändert werden (Deregulierungsgesetz 2006 – DRG 2006, 1549 d.B.)

Die Regierungsparteien haben im Zusammenhang mit der weiteren Liberalisierung im Postmarkt bei der Novellierung des Postgesetzes im Jahr 2003 neue – auch für die Mitbewerber der Post – frei benutzbare Hausbrieffächer vorgeschrieben. Zugleich wurde im Postgesetz festgelegt, dass die Kosten dieser neuen Hausbrieffachanlagen von den Hauseigentümern zu tragen seien. Diese Regelung, die einseitig die privaten Post-Mitbewerber begünstigte und die Hauseigentümer belastete, wurde im Mai 2006 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Weder hat die Regierung jedoch bisher eine verfassungskonforme Neuregelung in die Wege geleitet, noch sind bisher zielführende Überlegungen zur Frage der Rückerstattung bereits entstandener Kosten an die Hauseigentümer erfolgt.

Trotz der umfangreichen Rechtsbereinigung im Zuge des Deregulierungsgesetzes 2006 wurde bisher auch hier versäumt, die verfassungswidrige Passage des Post­gesetzes durch eine verfassungskonforme, gerechte Neuregelung zu sanieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehebaldigst eine verfassungskonforme und gerechte Neuregelung der Kostentragung für neue Hausbrieffachanlagen vorzulegen, die die nutznießenden neuen Post-Marktteilnehmer anstelle der bisher verfassungs­widrig zur Kasse gebetenen Hauseigentümer in die Pflicht nimmt.

Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, Vorschläge zur Rückerstattung der bereits entstandenen Kosten für neue Hausbrieffachanlagen vorzulegen.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


13.18.07

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das 21. Jahrhundert stellt neue Heraus­forderungen an uns, und die Globalisierung bringt einem Land wie Österreich einer­seits enorme Chancen, die wir natürlich aktiv nützen – das zeigt die Bundesregierung; so sind wir beispielsweise Europameister im Export; jeder zweite Euro wird durch


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