Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 66

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kompetenten Vertreter diskutieren und einen entsprechenden Meinungsaustausch pfle­gen können. (Abg. Dr. Graf: Vor 14 Tagen habt ihr noch drei gehabt ...!) Wenn Sie wirklich den Parlamentarismus unterstützen wollen, meine Damen und Herren – vor allem von der SPÖ und von den Regierungsparteien –, dann lehnen Sie die jetzige Vorlage ab und stimmen Sie unserem Abänderungsantrag zu!

Den ersten Abänderungsantrag Westenthaler, Scheibner habe ich in den Grundzü­gen erläutert, wobei es darum geht, diese Vertretungsmöglichkeiten durch beamtete Staatssekretäre einzuführen.

Den zweiten Abänderungsantrag der Abgeordneten Westenthaler, Scheibner bringe ich hiermit ein:

„Es wird folgende Ziffer 24 eingefügt:“

„Ein Generalsekretär, oder wenn kein solcher bestellt ist, der Leiter einer Sektion (Abs. 1) oder ein Leiter einer gleichwertigen Einrichtung ... können für die Dauer der Ernennung durch den Bundespräsidenten mit der Funktion eines beamteten Staats­sekretärs (Art. 78 Abs. 4 B-VG) betraut werden. Für sie gilt § 9 sinngemäß. Für die Dauer dieser Verwendung gebührt“ ihnen „ausschließlich ein Fixgehalt in der Höhe des Betrages nach § 31 Abs. 2 Z. 3 lit. b des Gehaltsgesetzes 1956 in der jeweils gelten­den Fassung.“ (Abg. Dr. Graf: Das ist dann so hoch wie ...!)

Meine Damen und Herren, das ist, glaube ich, ein Signal, wie wir Oppositionspolitik verstehen: Wir werden die Missstände, die Sie hier betreiben, aufzeigen; wir werden aber auf der anderen Seite immer zeigen, wie es besser gehen kann, wenn wir die Möglichkeit haben, auch etwas umzusetzen. Wenn Sie den Parlamentarismus und sich selbst ernst nehmen, dann überlegen Sie sich das, lesen Sie sich das durch und stim­men Sie dieser Vorlage zu! (Beifall beim BZÖ.)

14.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Scheib­ner eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen über den Antrag 94/A wurde in den Grundzügen erläutert, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung. Wegen seines Umfanges lasse ich ihn verteilen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 94/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

a) Es werden folgende Ziffern 1 bis 4 eingefügt:

„1. Artikel 73 Abs. 1 lautet:

„(1) Im Falle der zeitweiligen Verhinderung eines Bundesministers beauftragt dieser im Einvernehmen mit einem anderen Bundesminister diesen, oder den beamteten Staats­sekretär des betreffenden Bundesministeriums mit seiner Vertretung; eine solche Be­auftragung mit der Vertretung ist dem Bundespräsidenten und dem Bundeskanzler zur Kenntnis zu bringen. Ein Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen


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