gen an Kindern aus dem Ausland importieren müssen. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.) Stellen Sie bitte sicher, dass unsere österreichischen Familien es sich wieder leisten können, mehr Kinder zu bekommen! (Beifall bei der FPÖ.)
12.46
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Frau Abgeordneter Belakowitsch-Jenewein eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Strache, Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betreffend die finanzielle Absicherung österreichischer Familien ohne Unterschreitung des Existenzminimums bei Exekutionen wegen Unterhaltsansprüchen
eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 6 (Bericht des Familienausschusses über den Antrag 215/A(E) betreffend Stärkung der Familien durch steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, Einführung eines Betreuungsschecks und Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld 255 d.B.) in der 35. Sitzung des Nationalrates am 17.10.2007.
Mit dem Kinderbetreuungsgeld bemüht sich der Staat Familien den Alltag finanziell zu erleichtern. Leider ist von dieser Absicht in anderen Bereichen nichts zu bemerken.
Gemäß § 291b Exekutionsordnung kann bei der Exekution gegen einen Unterhaltsschuldner das Existenzminimum um 25 Prozent unterschritten werden. Diese Regelung ist unmenschlich und nimmt Menschen jegliche Existenzgrundlage.
Für viele Unterhaltsschuldner bietet das derzeitige System wenig Anreiz ein eigenes bzw. höheres Einkommen zu erzielen. Mancher verzichtet daher völlig auf die Erwirtschaftung eines Einkommens, gleitet in die Arbeitslosigkeit und/oder Schwarzarbeit ab oder steigt völlig aus der Gesellschaft aus. Dadurch werden auch die Familien, die auf die Unterhaltsleistungen angewiesen sind, massiv geschädigt.
Vor allem getrennt lebende Kindeseltern und Geschiedene sind betroffen, weil der Unterhaltsschuldner einen zweiten Haushalt mitfinanzieren muss. Geschiedene sind oftmals nicht in der Lage, in einer neuen Partnerschaft eine Existenz aufzubauen. Umso schwieriger wird dies, wenn der Geschiedene eine Familie gründen will.
Das Existenzminimum darf auch im Falle der Pfändung von Unterhaltsschulden nicht unterschritten werden. Jenen Teil der Unterhaltsschulden, der vom Unterhaltsschuldner nicht ohne Unterschreiten des Existenzminimums geleistet werden kann, hat der Staat für den Anspruchsberechtigten aufzubringen.
Kinder sind eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Diese Tatsache rechtfertigt die Beteiligung der öffentlichen Hand an Unterhaltsleistungen in den oben definierten Fällen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um sicherzustellen, dass
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