Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 21

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allem in Anbetracht der Tatsache, dass doch sehr viele Vereine, die für die Gentechnik arbeiten, Unterstützung von der öffentlichen Hand erfahren, und die Vereine, die gegen die Gentechnik arbeiten, oft leer ausgehen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Herr Abgeordneter! Zumindest was die Sub­ventionsvergabe der Bundesregierung betrifft, kann ich das nicht nachvollziehen. Sie werden im Subventionsbericht feststellen, dass wir – ganz im Gegenteil – jene Initi­ativen sehr stark unterstützen, die in die gentechnikfreie Richtung gehen. Diese Vor­gangsweise ist auch mit den österreichischen Bundesländern akkordiert, die ja ausschließlich solche Initiativen unterstützen.

Ich glaube, dass die Informationspolitik der Bundesregierung sowie vieler anderer dazu geführt hat, dass wir in Österreich einen sehr, sehr breiten Konsens in der Bevölkerung haben, was die Nutzung von Gentechnik im landwirtschaftlichen Bereich betrifft, und dass die österreichische Bevölkerung in dieser Hinsicht wahrscheinlich zu den sen­sibelsten in ganz Europa gehört.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur 4. Anfrage, 8/M, des Herrn Abgeordneten Gradauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Guten Morgen, Herr Bundeskanzler! Meine Frage lautet:

8/M

„Welche Maßnahmen zur Realisierung einer tiefgreifenden Staats- und Verwal­tungsreform sind von Ihnen – insbesondere vor dem Hintergrund der Erkenntnisse des Ö-Konvents, der WKÖ und des IHS, durch eine Verwaltungsreform bis zu 3 Mil­liarden € jährlich einsparen zu können – in Aussicht genommen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die öster­reichische Bundesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, das wirklich breite Paket an Vorschlägen, die der Konvent erarbeitet hat, zu diskutieren und zu versuchen, dem Parlament Vorschläge über Verfassungsänderungen zu machen. Wir haben in diesem Sommer als ersten Teil das große Wahlrechtspaket beschlossen, das der österreichi­sche Nationalrat bereits beschlossen hat.

Das zweite Paket ist gestern durch den Ministerrat gegangen, nämlich das Paket, das die Verfassungsbereinigung betrifft – mit rund 1 000 Verfassungsbestimmungen, inklu­sive der Regelungen, die den neuen Asylgerichtshof betreffen. Dieses Paket wird dem Nationalrat in diesem Herbst zur Verfügung stehen, zur Beratung und zur Beschluss­fassung.

Als drittes Paket haben wir für den Beginn des nächsten Jahres die Reform der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeit in Aussicht genommen, das heißt auch Einfüh­rung der Landesverwaltungsgerichtshöfe, Bundesverwaltungsgericht und Ähnliches, um zu einer effizienteren Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich zu kommen.

Das heißt, wir werden Schritt für Schritt versuchen, dieses große Konvolut des Verfassungskonvents abzuarbeiten und in einzelnen, sachlich determinierten Paketen dem Parlament vorzulegen. Wie gesagt, die ersten zwei Pakete sind absolviert. Sie können sich bereits auf das dritte Paket zu Beginn des nächsten Jahres freuen.

 


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