Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 74

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In diesem Vertrag für Europa sind zum einen ein Grundwertekonsens sowie allgemeine Ziele zu verankern und zum anderen Mindeststandards für einzelne Politikbereiche festzuschreiben.

Abhängig vom Grad der Erfüllbarkeit dieser Ziele und Mindeststandards ergibt sich für die Mitgliedstaaten eine Zugehörigkeit zum Bund Europäischer Staaten, zum weiteren Kreis jener Länder mit entsprechenden Assoziationsabkommen oder zum äußersten Kreis der Länder mit besonderer Partnerschaft.

Ziel dieses Modulsystems soll es sein, die Länder Europas entsprechend ihrer Stärke einzubinden, dadurch Entscheidungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger Euro­pas zu beschleunigen und damit letztlich den Fortbestand des Friedensprojekts „Europa“ zu sichern.

In einem neu zu verhandelnden „Vertrag für Europa“ sind die räumlichen, finanziellen sowie kulturellen Grenzen Europas und eine davon abgeleitete Definition des Begriffs „Aufnahmefähigkeit“ der Europäischen Union als Voraussetzung für künftige Erweite­rungen festzuschreiben.

Weiters werden der Bundeskanzler sowie die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, sich auf Europäischer Ebene bei den Europäischen Räten sowie den entsprechenden Fachministerräten einzusetzen für:

die EU-weite zeitgleiche Durchführung nationaler Volksabstimmungen in allen Mit­glieds­staaten nicht nur betreffend den EU-Reformvertrag sondern grundsätzlich bei weitgehenden Vertiefungsschritten, wie etwa die Abgabe von Kompetenzen, Ände­rungen im Bereich der Institutionen und Organe der EU, Finanzen, Erweiterungen etc.

Diese nationalen Volksabstimmungen sind alle rechtsverbindlich - d.h. Erfordernis der mehrheitlichen Zustimmung der Wahlberechtigten in allen Mitgliedstaaten.“

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Für die verbleibende Zeit der Fernsehüber­tragung bis 13 Uhr lege ich die Redezeiten für die nächste Runde der Fraktionsredner mit 6 Minuten und für die letzte Runde mit je 5 Minuten fest.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schieder. Dementsprechend hat er 6 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


12.04.13

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Außenministerin! Hohes Haus! Der Vertrag von Lissabon, den wir heute diskutieren, ist ein Kompromiss, aber, und das ist das Wichtigste daran, er stellt eine Verbesserung gegenüber dem Vertrag dar, den wir bisher haben. Das Wichtigste am Vertrag von Lissabon ist, dass es ihn überhaupt gibt, weil er nämlich damit eine Verbesserung und die Möglichkeit schafft, europäische Politik zu machen.

Wir hatten sieben Jahre lang Stillstand in der Europäischen Union mit Selbstbeschäfti­gung, Diskussion über die vertraglichen Grundlagen, ein zähes Ringen überall in Europa. Diese sieben Jahre sind endlich vorbei, und die Europäische Union kann zu dem zurückkehren, was ihre Aufgabe ist, nämlich Politik für die Menschen in Europa zu machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Viele europaskeptische Bürgerinnen und Bürger sind enttäuscht – nicht, weil sie Europa ablehnen, Herr Strache, sondern sie sind deshalb enttäuscht (Abg. Strache: Weil sie den Vertrag und seine Konsequenzen ablehnen), weil sie wollen, dass die


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