Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 175

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Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

17.07.53Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir kommen nunmehr zur Durchführung einer kurzen Debatte.

Diese betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 449/A der Abgeordneten Mag. Aubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflege-Übergangsgesetz geändert wird, eine Frist bis 3. Dezember 2007 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundes­regierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minu­ten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dolinschek. 10 Minuten maximale Redezeit. – Bitte.

 


17.08.52

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Völlig überraschend hat die ÖVP gestern im Parlament einen Antrag zur Verlängerung der Pflegeamnestie eingebracht, die ja mit Ende dieses Jahres auslaufen soll. Dieser beinhaltet sozusagen eine Verlängerung bis Ende des nächsten Jahres. Auf jeden Fall schaut es so aus, dass die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, was die Pflege betrifft, uneinig ist, nichts weiterbringt und auf der Stelle tritt.

Auf der einen Seite macht die SPÖ die ÖVP dafür verantwortlich, dass wegen dieser Amnestie das Fördermodell der SPÖ bisher praktisch nicht angenommen worden ist. Es ist tatsächlich so, dass dieses Fördermodell nicht angenommen worden ist. Dieses Fördermodell ist meiner Meinung nach auch nicht ausgereift, es greift nicht, es wird nicht in Anspruch genommen.

Auf der anderen Seite ist natürlich illegale Pflege nicht standesgemäß. Da könnte man ja gleich hergehen und sagen: Na ja, wenn jemand keine Arbeit findet, soll er eben schwarz arbeiten. – So kann es ja auch nicht sein. Auf jeden Fall sollten hier Nägel mit Köpfen gemacht werden.

Wir haben, als wir die Verantwortung getragen haben, im Wesentlichen daran gear­beitet, dass bei der Pflege von Pflegebedürftigen – und die werden ja in den nächsten Jahren immer mehr werden, deren Zahl wird sich in den nächsten 40 Jahren geradezu verdoppeln – richtig gehandelt wird. Es muss allen klar sein, dass wir in Zukunft mehr Geld für die Pflege in die Hand nehmen werden müssen. Das ist ganz klar. (Abg. Mandak: Es geht nicht nur um Geld!)

Frau Kollegin, wir müssen ganz einfach mehr Geld in die Hand nehmen für die Pflege­bedürftigen in Österreich. Es müssen mehr Modelle angeboten werden. Wir haben das für die Sozialbetreuungsberufe über eine Artikel-15a-Vereinbarung mit den Ländern so


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