Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 36

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

25/M

„Welche Schlüsse leiten Sie aus dem Verfahren der EU-Kommission gegen die Republik Deutschland im Zusammenhang mit der Finanzierung des öffentlich-recht­lichen Rundfunks für die Situation des ORF ab?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Herr Abgeordneter Morak, die Situation in Deutschland mit ARD und ZDF ist mit der österreichischen Situation nicht direkt vergleichbar – vor allem deshalb nicht, weil ARD und ZDF ganz andere rechtliche Rahmenbedingungen haben, als wir, wie Sie wissen, im ORF-Gesetz haben. Das Verfahren der EU-Kommission gegen Deutschland, das ja im Frühjahr 2007 mit einem Kompromiss beendet wurde, hat vor allem zwei Probleme aufgeworfen.

Erstens: ARD und ZDF brauchen mehr Transparenz, was die Finanzgebarung betrifft. Die Abrechnungen und Finanzierungen über Beihilfen und Gebühren müssen einer Regelung zugeführt werden, um bei den Finanzströmen mehr Transparenz zu schaffen. Das Zweite, das die EU-Kommission in Deutschland beanstandet hat, war, dass es keine gesetzlichen Regelungen für neue Medien gibt. – Das waren die zwei Punkte, die die EU-Kommission in Deutschland beanstandet hat.

Beide Punkte treffen, was die Vergleichbarkeit betrifft, beim ORF nicht zu. In Österreich ist im Unterschied zu Deutschland die europäische Transparenzrichtlinie umgesetzt, auch was die Finanzkontrollen und Finanzläufe des ORF betrifft. Es war ein Versäum­nis, dass die Deutschen die europäische Transparenzrichtlinie nicht umgesetzt hatten. Österreich hat diese Richtlinie umgesetzt – was eben die Trennung von öffentlichen und kommerziellen Aufgaben betrifft.

Das Zweite, das in Deutschland beanstandet wurde, war das Fehlen klarer gesetzlicher Regelungen für neue Medien. Auch da, was Online-Dienste betrifft, haben wir in Österreich im Unterschied zu Deutschland klare gesetzliche Regelungen, wie Sie wissen – so weit, dass wir im Bereich der neuen Medien und Technologien schon Vorreiter in ganz Europa sind, was zum Beispiel auch die Entwicklung des Handy-Fernsehens betrifft.

Ich habe die Entwicklung in Deutschland sehr genau beobachtet und würde ab­schließend zu der Erkenntnis kommen – das ist auch die Meinung meiner Experten –, dass die Vergleichbarkeit nicht gegeben ist. Ich denke, dass wir konkrete Schritte – nämlich auch, was EU-rechtliche Rahmenbedingungen betrifft – erst dann setzen können, wenn diese konkreten Vorschläge oder Maßnahmen seitens der EU-Kom­mission an Österreich herangetragen werden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Morak, eine Zusatzfrage? – Bitte.

 


Abgeordneter Franz Morak (ÖVP): Frau Bundesministerin, da Sie sich in dieser Sitzung als jemand geoutet haben, der eine 10-prozentige Erhöhung bei den ORF-Gebühren befürwortet, das heißt 10 Prozent mehr für immer weniger österreichisches Programm: Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang insbesondere die Fragen der Überkompensierung und Quersubventionierung kommerzieller Tätigkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Gebührengelder?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Herr Abgeordneter Morak, wenn Sie der Auffassung sind, dass es bei der Gebarung des


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite