Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 262

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Meine Damen und Herren, mit Rücksichtnahme auf das Bologna-System – heißt Bachelor, Master, PhD sind getrennte Studien – gibt es daher weitere Toleranzsemes­ter; gleichzeitig mit einem Abänderungsantrag, den ich noch einbringen werde, eine Klärung, dass wir auch künftig nicht wollen, dass das eine Aufforderung sein sollte, das Bachelor-Studium als eigenes Studium nicht ernst zu nehmen und es wieder in Studienabschnitte gliedern zu wollen.

Insgesamt, denke ich, ist es eine Ausweitung der Mittel in vielen Bereichen. Es ist eine Berücksichtigung besonderer betroffener Gruppen. Herr Kollege Grünewald, ich habe mir das ausgerechnet. Alle können studieren, die es möchten, und wir wollen, dass es viele möchten und viele können. Sie kommen mit all den Unterstützungsmaßnahmen von öffentlicher Hand in etwa auf das Nettoeinkommen einer Handelsangestellten mit 30 Stunden Arbeitszeit. Und das ist durchaus einem Studentenleben irgendwie zuträglich.

Ich löse mein Versprechen ein und bringe den Abänderungsantrag der Kollegen Broukal und Brinek ein, in dem es im Wesentlichen darum geht, Klarheit in der Bologna-Struktur zu haben, den Stundenwert in der Berücksichtigung zur Bemessung auch in ECTS korrekt auszudrücken und eine Klarstellung hinsichtlich des Mentorings zu treffen, damit auch hier nicht unnötig Überlegungen in Richtung arbeitsrechtlicher Konsequenzen angestellt werden.

Soviel ich weiß, Frau Präsidentin, haben Sie den Antrag schon. Ich muss ihn also nicht weiter verlesen.

Meine Damen und Herren, die Studienförderung berücksichtigt die Bedürfnisse der Studierenden. Sie ist nicht eine automatische Valorisierung, weil uns das einengen würde, auch in der Nachsondierung und -justierung, im Nachentwickeln von Maß­nahmen, die sich vielleicht aufgrund von regelmäßigen Berichten zur sozialen Lage ergeben würden. Ich glaube, dass sich die Politik diesen Gestaltungsspielraum erhalten und den Weg, den wir jetzt beschritten haben, fortsetzen soll, zum Wohle der Studierenden, Lehrenden, Forschenden und der ganzen Republik. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

21.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Dr. Brinek, Sie haben Ihren Abänderungsantrag in den Kernpunkten erläutert, und ich lasse ihn aufgrund des Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen. Er steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage 405 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (421 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

1. Z 5 lautet:

„5. § 18 Abs. 6 und Abs. 7 lauten:

 


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