Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 9. April 2008 / Seite 88

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Sie entmündigen die Österreicher und verhöhnen sie gleichzeitig auch noch, sind ab­gehoben und präpotent, indem Sie hergehen und sagen: Wir hier im Parlament haben die Gescheitheit mit dem Löffel gefressen! Was brauchen wir das Volk dazu zu fra­gen? – Sie wollen das Volk für dumm verkaufen und manipulieren. Und ich sage: Sie werden die Rechnung dafür präsentiert bekommen!

Sie haben Angst vor dem Volk, das Volk hat aber ein gutes Gespür für Recht und Un­recht. Und dort, wo Unrecht zu Recht wird, werde ich meine Stimme laut erheben, und da wird Widerstand zur Pflicht!

Und ich sage zum Abschied (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP) und zum Schluss mit Marie von Ebner-Eschenbach: Der Wahltag wird Zahltag!, und ich füge hinzu: Gott schütze Österreich! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache dreht sich zur Regierungsbank um und überreicht nun auch Vizekanzler Mag. Molterer einen Maulkorb.)

11.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Klubobmann Strache eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten KO Strache und weiterer Abgeordneter betreffend die Anordnung einer Volksabstimmung, eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 9. April 2008 im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regie­rungsvorlage (417 d.B.): Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“) (484 d.B.)

Am 13. Dezember 2007 wurde im Rahmen des Europäischen Rates in Lissabon der Vertrag zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, kurz EU-Reformvertrag genannt, von den Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet.

Dieser EU-Reformvertrag entspricht allerdings ganz und gar nicht den Interessen der europäischen Bürger, insbesondere der Österreicher. Zum einen wird dieser Vertrag die Verfassung der Europäischen Union nicht nur, wie seine Technik es erscheinen lässt, weiterentwickeln, sondern grundlegend ändern. In der Substanz unterscheidet sich dieser Vertrag nicht von dem in Frankreich, den Niederlanden und Deutschland gescheiterten Vertrag über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004. Insbe­sondere geht dieser Vertrag (endgültig) den Schritt zum Bundesstaat Europäische Uni­on. Zum anderen gibt es weitere zentrale Kritikpunkte, die von verschiedenen Verfas­sungsexperten geübt werden.

Nicht nur, dass es eine Volksabstimmung über die Ratifizierung des Vertrages auf na­tionaler, österreichischer Ebene geben müsste, weil der Vertrag eine grundlegende Änderung der österreichischen Bundesverfassung bewirken würde, nein, die Kritik bei­spielsweise von Prof. Karl Albrecht Schachtschneider geht so weit, dass dieser EU-Re-


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