Beim Inhalt besteht Übereinstimmung. Da sehe ich zwischen unseren Positionen und der Position der Grünen keinen Unterschied. Aber es war eben außer einem Vertreter niemand von Ihnen dabei, als wir dieses Problem in der letzten Präsidiale lange durchdiskutiert und zu den Schlussfolgerungen gefunden haben, die die Präsidentin vorhin ausgeführt hat.
Ich würde nicht sagen, die Auslegung ist streng oder nicht streng. Sie ist schlicht und einfach so, wie es in der Geschäftsordnung steht, präzise vorgenommen. Es gibt, denke ich, keine Alternative zu den Schlussfolgerungen, die die Präsidentin vorhin formuliert hat. Daher unterstützen wir die Entscheidung der Frau Präsidentin. (Zwischenrufe bei Grünen und BZÖ.)
16.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich unterbreche die Sitzung und ersuche die Klubobleute, zu einer kurzen Stehpräsidiale zu mir zu kommen. (Abg. Ing. Westenthaler: Es ist ein Antrag gestellt worden, Frau Präsidentin!) – Ich kann trotzdem jederzeit die Sitzung unterbrechen, Herr Klubobmann.
Die Sitzung ist unterbrochen.
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(Die Sitzung wird um 16.10 Uhr unterbrochen und um 16.18 Uhr wieder aufgenommen.)
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Nach einer kurzen Stehpräsidiale, in der wir noch einmal über die Problematik der Zulassung und Nichtzulassung von unselbständigen Entschließungsanträgen diskutiert haben, sind wir zwar keinen Schritt weitergekommen – die Frage bleibt offen –, aber als Angebot – auch zur Güte, ich will da keine größeren Diskrepanzen haben –, auch mit dem inständigen Wunsch und großen Verlangen, in der kommenden Präsidiale wieder über dieses Thema zu reden, werde ich den Antrag, den Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger gestellt hat, zulassen.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Weinzinger, Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend gemeinsame EU-Positionen und Aktionen zur Lage in Tibet
eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage (417 d.B.): Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“) (484 d.B.)
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