17.52
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf angesichts der Debatte, die wir vorhin geführt haben, am Rande der Europadebatte noch einen Entschließungsantrag zum Thema China und Tibet einbringen, und der lautet wie folgt:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Schieder, Großruck, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Lage in Tibet
Die Bundesregierung wird ersucht, betreffend Tibet im Einklang mit den europäischen Partnern weiterhin eine unmissverständliche an den universellen Menschenrechten orientierte Haltung einzunehmen und dabei insbesondere für folgende Anliegen einzutreten:
für Gewaltfreiheit und einen substantiellen Dialog, damit eine für beide Seiten annehmbare tragfähige Lösung unter Achtung der Kultur, der Religion und der Identität der tibetischen Bevölkerung gefunden werden kann;
dafür, dass sich eine dauerhafte Lösung und Entspannung der Situation für ein Miteinander und ein im Respekt voreinander und unter Akzeptanz des Ein-China-Prinzips finden lässt.
für die unverzügliche Gewährleistung einer freien Berichterstattung und uneingeschränkter Reisefreiheit insbesondere für Journalisten, NGOs, unabhängige Menschenrechtsbeobachter und Diplomaten;
für eine gemeinsame Delegation des slowenischen Ratsvorsitzes, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments in die chinesische Provinz Tibet, um einen unverfälschten Eindruck zu gewinnen und direkte Gespräche mit der Zivilgesellschaft zu ermöglichen;
für eine Unterstützung der Ansicht des Dalai Lama, dass die Olympischen Spiele eine große Gelegenheit für das chinesische Volk seien und sich daher gegen eine Boykott der Olympischen Spiele ausgesprochen hat;
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Das wäre der Antrag, der hiemit eingebracht ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
17.54
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Mag. Schieder eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt. Im Hinblick auf die zuvor getroffene Entscheidung, einen ähnlichen Antrag der grünen Fraktion zuzulassen, lasse ich diesen Antrag zu; er steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
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