Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 169

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 494 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kolle­gen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Promulgationsklausel sowie die Artikel VI und XI bezieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

17.30.1614. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (466 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Notariatsordnung, das Notariatsaktsgesetz, das Gerichts­kommissärsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Notariatstarifgesetz, das Gerichtskommissionstarifgesetz, die Rechtsanwaltsord­nung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EuRAG und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden (Feilbietungsrechts­änderungsgesetz – FRÄG) (495 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein. Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stadlbauer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.30.36

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Jetzt geht es um das Feilbietungsrechtsänderungsgesetz, übersetzt: die frei­willige gerichtliche Versteigerung von Liegenschaften beziehungsweise das Zulassen von freiwilligen Versteigerern. Im Übrigen wird dadurch ein Punkt aus dem Regie­rungsprogramm umgesetzt, und das ist gut so.

Bis jetzt wurden diese freiwilligen gerichtlichen Feilbietungen von Liegenschaften und Baurechten so gut wie nicht genutzt. Derzeit ist es so, dass sie vom Notar oder der Notarin im Auftrag des Gerichts durchgeführt werden, und jährlich gibt es nicht mehr als durchschnittlich zehn Fälle. Die Notare, Notarinnen und die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen drängen daher schon seit einiger Zeit auf eine Gesetzesänderung, weil sie sich dadurch neue Aufgabenfelder versprechen. Diese Forderungen sollen nun erfüllt werden. Unter anderem sind dann Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen befugt, Immobilien zu versteigern.

 


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