Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 201

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nomischere Fahrweise – wobei das auch an den Fahrschulen gelehrt werden muss –, Schwerpunktkontrollen, dass der technische Zustand der Motorräder und so weiter nach genauer Vorgabe einer Prüfung unterzogen wird.

Im Übrigen – auch das haben Sie angesprochen – ist Lärmschutz eine klassische Querschnittsmaterie zwischen Bundes- und Landesgesetzgeber. So hat der Bundes­minister für Verkehr, Innovation und Technologie, der für die Vollziehung des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes für Autobahnen und Schnellstraßen zuständig ist – für Eisenbahn und Flughäfen übrigens auch –, die Maßnahmen tatsächlich auch intensi­viert. Das kann der Bund belegen und jederzeit ablesbar darstellen.

Erster Punkt: Wir haben im Jahr 2002 24 Millionen € für Lärmschutzmaßnahmen in Ös­terreich ausgegeben. 2005, drei Jahre später, lag diese Summe bei 58 Millionen € – das ist eine deutliche Steigerung zum Schutz der Menschen vor Lärm.

Der Lärmschutz an Straßen – da sind wir jetzt bei Ihrem konkreten Anliegen –, die nicht Autobahnen oder Schnellstraßen sind, liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Landes. In Ihrem Fall liegt die Zuständigkeit beim Herrn Landesrat Wegscheider. Er ist gefordert, diese Detailherausforderung – nämlich Motorradlärm außerhalb von Auto­bahnen und Schnellstraßen – in den Griff zu bekommen. Deswegen bitte ich auch, die Themen so zu setzen, wie sie von den Zuständigkeiten her sind, wie es eben die Ver­fassung auf Punkt und Beistrich entsprechend vorgibt.

Wir im Bund haben gehandelt. Wir sind noch nicht am Ende des Weges, aber wir kön­nen gute Erfolge verzeichnen. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

17.45


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die Redezeit der nunmehr zum Wort gemelde­ten Abgeordneten beträgt gemäß der Geschäftsordnung 5 Minuten.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


17.45.07

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Vielen lieben Dank! – Ehrlich gesagt verstehe ich die Intention der Anfragebesprechung der Abgeordneten Zwerschitz nicht ganz. Ich gehe nämlich davon aus, dass man ein ruhiges Leben, nämlich ohne Lärmbelastung, allen Österreicherinnen und Österreichern zugestehen sollte, ganz egal, wo sie leben.

Zum einen kann man niemandem das Recht auf Ruhe absprechen – auch nicht denen, die in der Stadt wohnen. Zum anderen sind es meiner Erfahrung nach nicht nur die Motorräder, die Lärm machen. Um das jetzt vielleicht auch in die Lautsprache zu über­setzen: Es geht nicht nur um „dschumm“, es geht auch um „tuk-tuk-tuk“ (die Rednerin ahmt Motorrad- und Traktorengeräusche nach) und um andere Lärmbelästigungen be­ziehungsweise Lärmquellen, seien es Autos, Traktoren, Lkws oder Flugzeuge. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen. – Abg. Dr. Haimbuchner: Rasen­mäher abschaffen!) Ich kann mir nicht vorstellen, dass die 73 Prozent der Leute, die Sie nennen, die den Lärm dem Verkehr zuschreiben, alle den Lärm nur auf die Motor­räder schieben, das glaube ich, ganz ehrlich gesagt, nicht.

Sie polarisieren halt ein bisschen und gehen vielleicht ein bisschen an Lösungsansät­zen vorbei (Abg. Sburny: Was ist Ihre Aussage?), die man sinnvoll finden könnte, in­dem man nämlich miteinander versucht, ein Bewusstsein für die gegenseitigen Pro­blemlagen zu schaffen. Ich glaube, dass darin der Schlüssel liegen könnte. Außerdem glaube ich nicht, dass die Freude der meisten Motorradfahrerinnen und -fahrer darin besteht, besonders viel Lärm zu produzieren.

 


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