Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.
18.51
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vorverlegung der Pensionsanpassung 2009 um zwei Kalendermonate in diesem Jahr stellt für mich lediglich eine Alibiaktion der Bundesregierung dar. Ein Vorziehen der Pensionsanpassung 2009 wird die finanzielle Belastung von vielen Pensionistinnen und Pensionisten nicht verbessern. Die zusätzliche Durchführung eines Teuerungsausgleichs wäre eine sinnvolle Maßnahme.
Unverständlich ist für mich auch, dass weiterhin die ungerechte Pensionsanpassung 2008 aufrecht bleibt. Diese bleibt aufrecht, und Pensionisten, die unter 747 € eine Ausgleichszulage erhalten, haben nur eine Erhöhung von 1,7 Prozent erhalten. Herr Bundesminister, ich kann mich noch gut erinnern, als wir im Ausschuss nachgefragt haben: Warum erhalten jene, die keine Ausgleichszulage erhalten, nur 1,7 Prozent Erhöhung? – Die haben keine Ausgleichszulage, ein fiktives Ausgedinge oder andere Dinge, und erhalten nur 1,7 Prozent, gleich viel wie jene, die eine Pension von 2 161 € erhalten. Das ist extrem ungerecht. Sie haben gesagt, die sind sowieso von der Rezeptgebühr befreit. – Das kann es ja wohl nicht sein, Herr Bundesminister!
Es sind also zirka 700 000 Pensionistinnen und Pensionisten hier krass benachteiligt, und daher ist es im Zuge der Pensionsanpassung 2009 meiner Meinung nach unbedingt erforderlich, dass auch die Pensionsbezieher, die keine Ausgleichszulage erhalten, prozentuell eine stärkere oder eine gleiche Erhöhung der Pensionen erhalten wie die Ausgleichszulagenbezieher. Das wäre meiner Meinung nach gerecht, und deswegen bringe ich auch folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner und Kollegen betreffend nachträgliche Pensionsanpassung für Pensionen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe zuzuleiten, die eine dringende Änderung der Pensionsanpassung 2008 dahingehend sicherstellen, dass bei jenen Pensionen, die unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegen, eine rückwirkende Pensionserhöhung erfolgt, die in Summe eine prozentuell gleiche Erhöhung wie für Pensionen ab dem Ausgleichszulagenrichtsatzes gewährleistet.“
*****
Wenn Sie ein Herz haben, werte Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsparteien, dann werden Sie diesem Entschließungsantrag auch Ihre Zustimmung geben. – Ich bin aber überzeugt, Sie werden es nicht tun, weil Sie kein Herz haben. (Beifall beim BZÖ.)
18.54
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Dolinschek eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
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