Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 226

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolin­schek. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.51.43

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vorverlegung der Pensionsanpassung 2009 um zwei Kalendermonate in diesem Jahr stellt für mich lediglich eine Alibiaktion der Bun­desregierung dar. Ein Vorziehen der Pensionsanpassung 2009 wird die finanzielle Be­lastung von vielen Pensionistinnen und Pensionisten nicht verbessern. Die zusätzliche Durchführung eines Teuerungsausgleichs wäre eine sinnvolle Maßnahme.

Unverständlich ist für mich auch, dass weiterhin die ungerechte Pensionsanpas­sung 2008 aufrecht bleibt. Diese bleibt aufrecht, und Pensionisten, die unter 747 € eine Ausgleichszulage erhalten, haben nur eine Erhöhung von 1,7 Prozent erhalten. Herr Bundesminister, ich kann mich noch gut erinnern, als wir im Ausschuss nachgefragt haben: Warum erhalten jene, die keine Ausgleichszulage erhalten, nur 1,7 Prozent Er­höhung? – Die haben keine Ausgleichszulage, ein fiktives Ausgedinge oder andere Dinge, und erhalten nur 1,7 Prozent, gleich viel wie jene, die eine Pension von 2 161 € erhalten. Das ist extrem ungerecht. Sie haben gesagt, die sind sowieso von der Re­zeptgebühr befreit. – Das kann es ja wohl nicht sein, Herr Bundesminister!

Es sind also zirka 700 000 Pensionistinnen und Pensionisten hier krass benachteiligt, und daher ist es im Zuge der Pensionsanpassung 2009 meiner Meinung nach unbe­dingt erforderlich, dass auch die Pensionsbezieher, die keine Ausgleichszulage erhal­ten, prozentuell eine stärkere oder eine gleiche Erhöhung der Pensionen erhalten wie die Ausgleichszulagenbezieher. Das wäre meiner Meinung nach gerecht, und deswe­gen bringe ich auch folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner und Kollegen betreffend nachträgliche Pensionsanpassung für Pensionen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe zuzuleiten, die eine dringende Änderung der Pensionsanpassung 2008 dahingehend sicherstellen, dass bei jenen Pensionen, die unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegen, eine rück­wirkende Pensionserhöhung erfolgt, die in Summe eine prozentuell gleiche Erhöhung wie für Pensionen ab dem Ausgleichszulagenrichtsatzes gewährleistet.“

*****

Wenn Sie ein Herz haben, werte Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsparteien, dann werden Sie diesem Entschließungsantrag auch Ihre Zustimmung geben. – Ich bin aber überzeugt, Sie werden es nicht tun, weil Sie kein Herz haben. (Beifall beim BZÖ.)

18.54


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Dolinschek ein­gebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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