Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 227

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner

und Kollegen

betreffend nachträgliche Pensionsanpassung für Pensionen unter dem Ausgleichzu­lagenrichtsatz

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (568 d.B.) über die Regierungsvorlage (543 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geän-dert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008 – SVÄG 2008)

Mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008 soll die Pensionsanpassung für 2009 bereits mit 1. November 2008 durchgeführt werden. Damit soll eine besondere Inflationsabgeltung für Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher vorgenommen werden. Auch die Ausgleichszulagen-Richtsätze werden mit 1. November 2008 erhöht. Doch die Vorverlegung der Pensionsanpassung 2009 um zwei Kalendermonate sieht weiterhin keine Berücksichtigung der derzeit unsozialen Bestimmungen der Pensions­anpassung 2008 vor. Während es ja bei den Pensionen ab dem Ausgleichszulagen­richtsatz zu einer deutlichen Erhöhung der Pensionen um 2,9 Prozent gekommen ist wurden die Pensionen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz lediglich mit 1,7 Prozent angehoben, was zu großer und berechtigter Empörung unter den Betroffenen geführt hat.

Zudem werden die österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten derzeit massiv belastet. Die enorme Verteuerung bei Lebensmitteln, ständig steigende Energie- und Wohnungskosten sowie hohe Gesundheitsausgaben erschweren zusätzlich die finan­zielle Situation für viele Menschen mit geringen Pensionen.

Daher ist eine nachträgliche und rückwirkende Pensionsanpassung von jenen Pensio­nen, welche unter der Ausgleichszulage liegen, durchzuführen. Diese Pensionen sollen einen finanziellen Ausgleich für die im Zuge der Pensionsanpassung 2008 erlittene Benachteiligung erhalten.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe zuzuleiten, die eine dringende Änderung der Pensionsanpassung 2008 dahingehend sicherstellen, dass bei jenen Pensionen, die unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegen, eine rück­wirkende Pensionserhöhung erfolgt, die in Summe eine prozentuell gleiche Erhöhung wie für Pensionen ab dem Ausgleichszulagenrichtsatzes gewährleistet.“

Wien, 6. Juni 2008

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dona­bauer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.54.47

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Der Standort bestimmt den Standpunkt. Selbige Vor-


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