Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 278

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Auch das, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, gleiche Chancen am Arbeitsmarkt, gleiche Chancen in allen Lebensbereichen, ist etwas, was wir im Laufe von Generationen noch weiterentwickeln müssen. Wir können nicht etwas, was innerhalb von vielen, vielen Generationen traditionell verankert war, innerhalb kürzester Zeit verankern. Wenn Herr Abgeordneter Aspöck sagt, wir hätten doch eigentlich das Gesetz in zwei Zeilen – glei­cher Lohn für gleiche Arbeit – beschließen können, und dann ist alles gut: Herr Abge­ordneter, so etwas Realitätsfernes habe ich selten gehört, und ich glaube, diese Aus­sage richtet sich eigentlich selbst.

Zu Herrn Abgeordnetem Haimbuchner: Sie haben das Wohnungsbeispiel angeführt. Wir hatten diese Diskussion schon auf eine ähnliche Art und Weise auch im Aus­schuss, und ich möchte sagen, es ist gut, dass nicht jeder Mann und jede Frau in Österreich einfach tun kann, was er oder sie will, und anderen einfach aufgrund des Geschlechts, der Ethnie, der sexuellen Orientierung, des Alters oder einer Behinderung etwas antun kann beziehungsweise diese anders behandeln kann, nur weil man der Meinung ist, man will diese Person nicht. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Klement.) Ich und wir, die überwiegende Mehrheit dieses Hauses, wir bekennen uns zu Spiel­regeln, die wir in der Republik Österreich haben, in der Demokratie – und das ist keine Abschaffung der Demokratie, sondern, ganz im Gegenteil, ein demokratisches, wert­schätzendes Miteinander. Das ist das, was wir heute beschließen: ein weiterer Schritt in diese Richtung und, ganz im Gegenteil, nicht die Abschaffung der Demokratie, Herr Abgeordneter. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Herr Abgeordneter Aspöck, auch das habe ich Ihnen im Ausschuss bereits gesagt: Sie wissen ganz genau, auch wenn Sie es immer wieder zu negieren versuchen, dass die diskriminierende Beendigung in der Probezeit, was Sie hier auch vehement bestreiten beziehungsweise wogegen Sie sich stellen, geltende Rechtssprechung in Österreich ist. Auch das sollten Sie endlich zur Kenntnis nehmen.

Abschließend darf ich Ihnen einen Folder präsentieren, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit jetzt aktualisiert wieder herausgibt beziehungsweise wieder auf­legt: „Chancengleichheit – Das Gleichbehandlungsrecht in Österreich“. Ich muss meine Rechte kennen, um sie auch einfordern zu können. Da steht etwas ganz Spannendes: „Gleichstellung beginnt im Kopf.“ – Meine Herren, das nur, solange der Zugang zum Kopf frei ist. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Abg. Ursula Haubner.)

21.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Aspöck zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abge­ordneter. (Abg. Riepl: Schon wieder!)

 


21.46.18

Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Ich möchte der Kollegin Rauch-Kallat nur Folgendes sagen: Als ich eigentlich von einem Paradoxon gesprochen habe (Abg. Öllinger: Bitte verhaspeln Sie sich nicht im Arbeitsrecht!), dass ein befristetes Dienstverhältnis auf einmal nicht mehr befristet ist, das war die juristische Ausführung. (Abg. Öllinger: „Unkündbar“ ha­ben Sie gesagt!) Die vollkommen unjuristische Ausführung war, als ich mit dem Herrn Kollegen Stummvoll gesprochen oder ihn angesprochen habe und dann – natürlich nur plakativ – ausgeführt habe: na ja, für ewige Zeiten. – Frau Kollegin, jeder unter uns Ju­risten weiß, wenn ich sage: ein Dienstverhältnis „auf ewige Zeiten“, dass es ein Dienst­verhältnis auf ewige Zeiten nicht gibt. Das war eine plakative Überzogenheit, aber das war keine juristische Ausführung, und ich brauche da die Belehrung nicht.

Und zum anderen: Frau Staatssekretärin, ich möchte Ihnen schon auch etwas sagen. (Abg. Öllinger: Sie können nicht einmal einen Fehler zugeben! – Zwischenruf des Abg.


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