Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 25

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gefüttert wurden, nicht gentechnisch verändert sind. Das ist die Position, die wissen­schaftlich auch klar unterstrichen ist. Damit gibt es auch keine Kennzeichnungspflicht – nicht in Österreich und nicht in der Europäischen Union –, weil kein Konnex zwischen beiden Themen besteht. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hofer.

 


Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister, vor et­wa 150 Jahren hat die Wissenschaft gemeint, wer mit einem Eisenbahnwagen mehr als 30 km/h fährt, wird sterben, weil es der Körper nicht verträgt. Verlassen Sie sich bit­te nicht immer auf die Wissenschaft!

Herr Bundesminister, unsägliches Tierleid wird produziert, weil Fleisch über Lebend­tiertransporte aus dem Ausland nach Österreich transportiert wird, diese Tiere hier ge­schlachtet werden, das Fleisch dann mit dem Stempel „A“ versehen wird – und dann wird dieses Fleisch als österreichisches Fleisch verkauft und exportiert.

Was werden Sie tun, damit Fleisch, das nicht aus Österreich stammt und das von Tie­ren stammt, die nicht hier aufgewachsen sind, nicht mehr diesen begehrten Stempel „A“ erhält?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Man muss bei der Kennzeichnung einmal grundsätzlich unter­scheiden, um jenen, die hier Angst machen und mit falschen Tatsachen operieren, ent­gegenzutreten. Wer heute österreichische Qualität kaufen will, kann das in allen Rega­len dieses Landes tun: Kaufen Sie AMA-Gütezeichen, und Sie sind auf der sicheren Seite! (Beifall bei der ÖVP.) – Das ist die Botschaft. Jeder hat die Wahlfreiheit.

Und: Wir haben ein klares Kennzeichnungssystem, dass Frischfleisch nicht umgestem­pelt werden kann. Wenn das der Fall ist, dann machen das manche in betrügerischer Absicht, und dem ist entgegenzutreten. – Mir sind diese Tatsachen nicht bekannt. Wenn Sie Fälle kennen, dann müssen Sie auch entsprechend für rechtliche Verfolgung sorgen, Herr Abgeordneter, und nicht hier mit solchen Behauptungen agieren, weil das zur Verunsicherung – zu einer ungerechtfertigten Verunsicherung! – der Konsumentin­nen und Konsumenten führt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordne­ter Dr. Pirklhuber.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Bundesminister! Wir haben gestern einen Fünf-Parteien-Antrag für gentechnikfreien Anbau im Parlament beschlossen – Gott sei Dank. Hier gibt es einen Schulterschluss des österreichischen Parlaments für das Selbstbestimmungsrecht der gentechnikfreien Regionen.

Aber, Herr Bundesminister, im Bereich der gentechnikfreien Futtermittel haben Sie auf der vollen Linie versagt. Sie haben gerade das AMA-Gütesiegel angesprochen, und im AMA-Gütesiegel ist nicht sichergestellt, dass gentechnikfreie Futtermittel verwendet werden müssen! Das ist ein Qualitätslabel, für das Sie verantwortlich sind, und wir Grü­nen hätten uns erwartet, dass Sie diese Initiative starten, wie es auch die Schweiz um­gesetzt hat.

Daher meine Frage an Sie, Herr Bundesminister: Was werden Sie auf europäischer Ebene und was werden Sie in Österreich tun, damit endlich auch beim Fleisch, bei der Milch und bei Eiern die Fütterung mit berücksichtigt wird, wenn sie mit gentechnisch veränderten Futtermitteln durchgeführt wird? Was werden Sie dazu an Initiativen set­zen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


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