Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 63

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hängig sind von den funktionsfähigen Systemen als jener, die die letzte Energiekrise betroffen hat – aber das hat dann einen Verwandtschaftsbezug –: Das ist die Abhän­gigkeit von dem gesamten EDV-System.

Für alle Dinge, die die Lebensfähigkeit des Staates steuern und erhalten – beginnend bei der Energievorsorgung, Gas, Strom, Elektrizität für die öffentliche und private Ver­sorgung, für Spitäler, andere Einrichtungen, für Wasser, Kommunikation und alle sons­tigen Steuerungsmittel –, verwenden alle Staaten, auch Österreich, IT-Systeme. Und ich weise darauf hin, dass diese Systeme derzeit völlig ungeschützt Angriffen von außen ausgesetzt sind. Ich glaube, der Staat Lettland war Opfer eines externen IT-An­griffes im August. Der Staat wurde drei Tage völlig lahmgelegt. Der einzige Staat, der derzeit in organisatorischer Hinsicht erkannt hat, dass ein Änderungsbedarf besteht, ist die Bundesrepublik Deutschland.

Ich ersuche daher – und wir haben diesbezüglich einen Selbständigen Entschließungs­antrag eingebracht, der dem Verfassungsausschuss zuzuweisen sein wird –, eine Ver­waltungseinheit für Computersicherheit einzurichten, eben nach dem Muster der Bun­desrepublik Deutschland. Dort besteht ein Bundesamt für Sicherheit in der Informa­tionstechnik unter der Leitung eines Staatssekretärs. Es müsste bei uns erkannt und bedacht werden, dass eine derartige als nationale Sicherheitsbehörde eingerichtete Institution, die sich mit allen Bedrohungen und Angriffen, die gemäß den Grundsätzen der Umfassenden Landesverteidigung zu erkennen sind, auseinandersetzt, dringlich auch bei uns geboten wäre. Eine nationale Sicherheitsbehörde, die im Sinne der Um­fassenden Landesverteidigung Raum greifend die Sicherheit von Computersystemen vor Missbrauch und Sabotage gewährleistet und überwacht, wäre eben in Österreich einzurichten – und zwar organisatorisch sinnvollerweise beim Bundeskanzleramt, unter der Leitung eines Staatssekretärs.

Wir wissen, dass beim Finanzministerium zwei Staatssekretäre bestehen. Man könnte einen dieser beiden Herren für diese sehr, sehr wesentliche Aufgabe vorsehen und be­stellen. Das Argument Ersparnis lasse ich – ergänzend sei es gesagt – nicht gelten, denn das, was wir uns durch eine solche Vorsorge bei einem eventuell eintretenden Schadensfall ersparen können, ist das Geld allemal wert. Wir müssen uns auch auf diesem Gebiet auf der Höhe der Zeit einrichten. Ich hoffe, dass ein sinnvoller Vor­schlag der Opposition das Wohlgefallen im Sinne der weiteren Debatte finden wird. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)

11.39


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Singer zu Wort. – Bitte.

 


11.40.01

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ressortverschiebungen hat es bisher nach jeder Regierungsbildung gegeben, und in den meisten Fällen ist es auch müßig, darüber zu streiten, weil einfach mehrere Sichtweisen zulässig sind. Entscheidend ist für mich, dass wir das nötige Vertrauen in die Entscheidungsträger der Bundesregie­rung setzen. Dazu gehören in erster Linie unsere Damen und Herren Bundesminister und Staatssekretäre, in weiterer Folge aber auch die verantwortlichen Bediensteten in der entsprechenden Abteilung der einzelnen Ressorts. Ich bin überzeugt, dass die han­delnden Personen das Vertrauen rechtfertigen werden.

Erfreulich ist für mich die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft mit einem eigenen Staatssekretariat für Familie und Jugend, konkret in der Zuständigkeit von Frau Staatssekretärin Christine Marek. Ich erwarte mir, dass in dieser Konstellation das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ eine wichtige Rolle spielt.

 


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