Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 177

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Da nur dieser eine gemeinsame Antrag gestellt wurde, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichts unter Berücksichtigung des oben erwähnten Zusatzantrags abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichts unter Berücksichtigung des Zusatzan­trags der Abgeordneten Jakob Auer, Krainer, Kolleginnen und Kollegen zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Modifizierungen des „Banken­rettungspaketes“ in Hinblick auf Fremdwährungskredite.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

17.04.205. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Ge­setzbuch geändert wird (18/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zunächst erhält die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Lunacek, mit einer ge­wünschten Redezeit von 5 Minuten das Wort. – Bitte.

 


17.04.43

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren hier im Hohen Haus! Die beiden Anträge betreffend diese erste Lesung im Zu­sammenhang mit der Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule und dem Zivilpakt, dem Partnerschaftsrecht für Lesben, Schwule und Heteros, habe ich in diesem Haus schon des Öfteren präsentiert. Wir bringen jetzt zum dritten Mal zu diesen beiden Tagesord­nungspunkten unsere Gesetzesanträge ein und wollen diese hier auch diskutieren.

Ich werde mich jetzt auf den Antrag, der die Öffnung der Ehe betrifft, beziehen. Wir legen ihn nun, wie gesagt, zum dritten Mal vor. Dieser Antrag löst immer wieder heftige Emotionen nach dem Motto aus: Wie kommen die – nämlich die Menschen in diesem Land, die sich in einen Menschen des eigenen Geschlechts verlieben – nur auf die Idee, auch heiraten zu wollen? Das kommt in den besten Familien vor! Das kommt in allen Gesellschaftsschichten, Einkommensschichten und Berufsfeldern vor. Schwule und Lesben gibt es überall, auch in diesem Haus, wie wir wissen. Ich bin nur eine da­von. Es gibt wohl noch mehrere. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Es geht darum, für uns Lesben und Schwule in diesem Lande endlich gleiche Rechte festzulegen. Ungefähr 10 Prozent der Bevölkerung leben so. Sie alle kennen wahr­scheinlich irgendjemanden. Und wenn Sie meinen, Sie kennen niemanden, dann stimmt das wahrscheinlich nicht: Eine davon bin nämlich ich, es gibt aber in Ihrem Um­feld sehr wohl lesbische Frauen und schwule Männer. Nicht alle sagen das offen, weil


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