Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung. (Abg. Dr. Rosenkranz: Zur Geschäftsordnung!)
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 1792/J bis 2088/J;
Zurückziehungen: 1834/J, 1921/J und 1974/J;
Schriftliche Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates: 9/JPR bis 20/JPR;
2. Anfragebeantwortungen: 1055/AB bis 1439/AB;
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz über Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ-Bundesgesetz – EVTZ-BG) (175 d.B.),
2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 2. SRÄG 2009 (179 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (12. FSG-Novelle) (180 d.B.),
Bundesgesetz über die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD 8) (195 d.B.).
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Monatserfolg März 2009, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 15 BA);
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 25 betreffend „Sicheres Wohnen am Froschberg“, überreicht vom Abgeordneten Werner Neubauer,
Petition Nr. 26 betreffend „Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie zur möglichen Wiedererrichtung der Salzkammergut-Lokalbahn“, überreicht vom Abgeordneten Mag. Johann Maier,
Bürgerinitiative Nr. 4 betreffend „Tierschutz als Rechtsgut im Verfassungsrang“,
Bürgerinitiative Nr. 5 betreffend „Sicherung der Apothekenversorgung im ländlichen Raum – Schutz gegen die geplante EU Liberalisierung“;
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Antrag 603/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung von Blindenführhunden als medizinische Rehabilitationsmaßnahme;
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