Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 65

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Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmög­lich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den eine Entschädigungslösung für Con­tergan-Opfer umgesetzt wird“.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.


11.27.17

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zu den Bemerkungen des Kollegen Maier zum Thema Doping. Kollege Maier hat recht, natür­lich, und ich bin sehr dafür, müssen Ärzte, wenn sie Arzneimittel widerrechtlich zum Schaden von Personen einsetzen, bestraft werden können. Das Problem liegt bei Doping vielfach darin, dass Bestimmungen betreffend Doping in x Gesetzesmaterien aufgesplittert sind, schwer zu finden und nicht komprimiert sind. Ich glaube, wir sollten einmal schauen, dass das ein bisschen ... (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Also ich glau­be, da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen.

Weiters wäre es wahrscheinlich auch dienlich, wenn die zuständigen Minister gebeten werden, in einem Unterausschuss des Sportausschusses, dem ich nicht angehöre, der über Doping verhandeln soll, anwesend zu sein. Das würde helfen. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt zum Arzneimittel- und Gewebesicherheitsgesetz. Das ist ein ungeheuer mo­dernes, zukunftsträchtiges Gesetz, liest sich total spannend, muss ich sagen, und zeugt von einer großen Kompetenz des Ressorts. Es nimmt etwas von einer zukünfti­gen Medizin in das Heute herein und beugt sozusagen vor, gibt Rechtssicherheit und stellt auch etwas für und in Österreich klar, was die EU vor Jahren begonnen hat prä­ziser zu definieren.

Die Begriffsbestimmungen eines Arzneimittels waren nämlich nicht mehr ausreichend und erlaubten manchen Forschern, Klinikern und Anwendern Interpretationsspiel­räume, die ich nicht begrüße, dass es Einzelnen überlassen ist zu sagen, da gilt es als Arzneimittel und hier nicht.

Es hat, wie Sie wissen, an einer großen Universitätsklinik leider einen beträchtlichen Skandal gegeben, der durch diese Rechtsunsicherheit und auch durch eine durch, ich sage jetzt, Dummheit und nicht durch Bosheit, so hoffe ich zumindest, gegebene fal­sche Auskunft aus dem Ressort entstanden ist, wo man den dort Tätigen Mut gemacht hat oder die Entschlossenheit vermittelt hat, klinische Versuche zu machen, die im Großen und Ganzen ohne Bewilligung einer Ethikkommission zu Ergebnissen führten, die nicht alle hundertprozentig befriedigend waren, teilweise auch für die Patienten schädlich.

Dem kann nun Einhalt geboten werden. Dass ein Arzneimittel, wie es früher definiert wurde, immer aus den gleichen Wirksubstanzen zu bestehen hat, ist heute nicht mehr aufrechtzuerhalten, wo man in Zeiten der Gentechnologie auch mit Zellen, Geweben


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