Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 167

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5. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 525/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsan­spruch auf kostenlosen Ganztagskinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ers­ten Lebensjahr (211 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 4 und 5 der Tagesord­nung, die unter einem behandelt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt als Erste Frau Abgeordnete Gartelgruber. – Bitte.

 


18.25.57

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staats­sekretärin! Hohes Haus! Die Einführung des kostenlosen, des Gratis-Kindergartens mit dem Jahr 2009 hat für mich in mehrfacher Hinsicht nicht nur positive Auswirkungen. So stellt sich für mich auch die Frage des Bedarfes, haben doch im Kindergartenjahr 2007/2008 laut APA-Bericht 94,7 Prozent aller Kinder einen Kindergarten besucht.

Die Begründung, dass Kinder aus sozioökonomisch schwachen Familien und Kinder mit Migrationshintergrund im Kindergarten oder in vergleichbaren Einrichtungen unter­repräsentiert sein sollen, wurde leider nicht mit Zahlen untermauert. Auch die Annah­me, dass nur ein Jahr Kindergartenbesuch zur sprachlichen und sozialen Förderung sowie auch zur Erreichung der Schulfähigkeit beiträgt, basiert auf Mutmaßungen.

Der einzig zielführende Weg, rechtzeitigen Spracherwerb zu erreichen, bevor es zur Einschulung kommt, ist ein verpflichtendes Vorschuljahr für fünfjährige Kinder mit man­gelnden Deutschkenntnissen. In der Vorschule kann der Spracherwerb durch den Leh­rer durch sprachschulähnliche Strukturen erfolgen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein großes Manko sehe ich auch darin, dass diese neuen Angebote einen weiteren Schritt einer Politik darstellen, die einzig und allein auf die Förderung außerfamiliärer Kinderbetreuung ausgerichtet ist. Anstatt auf die tat­sächlichen Wünsche und Bedürfnisse von Familien einzugehen, werden hier fiktive Ziele vorgegeben, die kaum zu erfüllen sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Insofern ist es erfreulich, dass es bei der Tiroler Landesregierung diesbezüglich ein Umdenken gegeben hat. Ab September 2009 wird in Tirol der Besuch des Kindergar­tens schon für vier- und fünfjährige Kinder gratis angeboten. Zur Vermeidung der Dop­pelförderung wird in der Folge das Tiroler „Kindergeld plus“ auf zwei- und dreijährige Kinder vorgezogen. Bisher wurden diese Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt gefördert. Gemeinsam mit dem Kinderbetreuungsgeld des Bundes kann hier eine durchgehende Kinderbetreuungsförderung zur Abdeckung der Kosten sicher­gestellt werden.

Neu ist auch, dass die Auszahlung des „Kindergeldes plus“ nicht an den Nachweis eines Betreuungsplatzes geknüpft ist. Dadurch ist gewährleistet, dass für Kinder bis zu vier Jahren auch von den Eltern entschieden werden kann, in welcher Form sie betreut werden sollen. Das Land fördert sowohl die häusliche als auch die private Betreuung.

Die Höhe des „Kindergeldes plus“ beträgt 400 € pro Jahr und Kind. (Abg. Steibl: Was soll man denn mit 400 € anfangen ...?) Wenngleich sich die Höhe des „Kindergeldes plus“ auch bescheiden ausnimmt und dies eher als Alibiaktion gelten muss, ist der da­hinter stehende Grundgedanke auch für die Familienförderung des Bundes vorbildhaft: Schluss mit der Wertung zwischen Familien mit Doppel- und Alleinverdienereinkom­men und Schluss mit der Abwertung innerfamiliärer Kinderbetreuung! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.29

 


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