schulalter gibt es ja eine gemeinsame Schule, und wir sehen in der fünften Schulstufe, dass es da bereits altersadäquat einen Nachholbedarf gibt und weiterer Anstrengungen bedarf.
Was wir auch brauchen, ist eine Weiterentwicklung des Förderungsinstrumentariums für die Verlage, und zwar ergänzend zu den bestehenden Förderungen, denn indirekt war es immer so, dass über die Schulbuchverlage österreichischen Autorinnen und Autoren mehr Möglichkeiten gegeben wurden; das Schulbuch stellt ja eine indirekte Verbesserung in der Gemeinkostenstruktur der Schulbuchverlage dar.
Wie wir wissen, sind infolge von Fusionen viele Schulbuchverlage nicht mehr in Österreich angesiedelt, sondern eben international. Umso mehr wünsche ich mir daher für das österreichische Verlagswesen – ergänzend zu den bestehenden Instrumentarien – eine Weiterentwicklung der Förderung.
Ich weiß, dieses Instrumentarium der Schulbuchförderung liegt nicht in Ihrem Ressort, Frau Bundesministerin, aber ich glaube, wir sollten uns überlegen, durch welche Maßnahmen es möglich ist, das kulturelle Sprungbrett der österreichischen Verlage auch weiterhin in österreichischen Händen zu lassen, um die österreichische Sprachvarietät und die österreichische Kultur auch weiterhin eigenständig – ergänzend zum deutschsprachigen Angebot – fördern zu können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)
21.24
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 298 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (219 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung erlassen wird (300 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 243/A(E) der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informationsverpflichtung des Büros für Interne Angelegenheiten an Betroffene (301 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
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