Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 164

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ist zu sagen, dass das österreichische Chemikaliengesetz aus 1996 weitgehend be­stehen bleibt wie bisher.

Die Besonderheit der REACH-Verordnung ist die Erweiterung der Kommunikation der Lieferkette. Die Anwender erhalten Aufgaben und Pflichten. Sie müssen zum Beispiel Informationen zur Verwertung des Stoffes an den Hersteller melden. Damit kann der Hersteller geeignete Risikominderungsmaßnahmen empfehlen.

Das wichtigste Instrument bei der Kommunikation bleibt das Sicherheitsdatenblatt. Doch künftig muss zusätzlich die Registriernummer angegeben werden. Gegebenen­falls sind Angaben zur Beschränkung beziehungsweise Zulassungspflicht auf dem Blatt aufzuzeichnen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Vorschlag des Chemikaliengesetzes ist EU-konform und dient zur Erfüllung der Gemeinschaftspflichten Österreichs. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.59


Präsident Fritz Neugebauer: Im Hinblick darauf, dass wir um 15 Uhr mit der Kurzde­batte beginnen, werde ich den nächsten Redner jetzt nicht mehr aufrufen.

Ich unterbreche nunmehr die Verhandlung über den Tagesordnungspunkt 11 zur Durchführung einer kurzen Debatte.

14.59.58Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen nun zur Durchführung einer kurzen De­batte.

Die kurze Debatte betrifft den Antrag des Abgeordneten Bucher, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1/A der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungs­gesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930 geändert wird, eine Frist bis zum 25. August 2009 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesre­gierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Ing. Bucher. – Ich er­teile es ihm. (Ruf bei der ÖVP: „Ingenieur“?! – Abg. Ing. Westenthaler: Hat er von mir geerbt! – Heiterkeit.)

 


15.01.01

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Den Ingenieurtitel habe ich von meinem Vorgänger Peter Westenthaler geerbt. (Ruf bei der ÖVP: Einem Ingenieur ist nichts zu schwör!) – Ich gebe ihn gerne wieder zurück: Du hast ihn dir red­lich verdient, lieber Peter.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bündnis Zukunft Österreich hat am 28. September letzten Jahres einen sehr weitreichenden Antrag eingebracht, der uns


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