Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fluglärm-Grenzen am Stand der medizinischen Wissenschaft, die tatsächlich die Gesundheit schützen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 641 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (457 d.B.): Änderungsurkunden der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und des Vertrages der Internationalen Fernmeldeunion, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994), durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998) sowie durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Marrakesch 2002), samt Erklärungen und Vorbehalten (645 d.B.)
21. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 523/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellen der dauerhaften Speicherung und Verfügbarkeit gesundheitlich relevanter Mobilfunk-Daten und entsprechender Daten anderer Funksysteme (646 d.B.)
22. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 690/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend regelmäßige Kontrollen über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte bei Mobilfunkanlagen (647 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 20 bis 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Vock. – Bitte.
22.38
Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Den ersten beiden Punkten können wir gerne zustimmen.
Zum dritten Punkt, betreffend den Antrag des Abgeordneten Hagen: Die Idee, die Sendeanlagen regelmäßig zu überprüfen, klingt im ersten Moment sehr sinnvoll, ich kann aber sagen, dass wir in der Stadt Mödling die Anrainersorgen ernst genommen und die Sendeanlagen dort überprüft haben. Wir haben festgestellt, dass die Grenzwerte, die vorgegeben sind, bei Weitem nicht erreicht werden. Das heißt, wenn man da regelmäßige Kontrollen durchführen würde, würde das nur bedeuten, dass man immer wieder feststellt, dass der Grenzwert bei Weitem nicht erreicht wird. – Das führt nur zu unnötigen Kosten, die die Mobilfunkbetreiber letzten Endes an die Handynutzer weitergeben würden.
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