Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 24

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Scheibner, bitte.

 


Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Bundesministerin, herzlichen Dank einmal für eine Information, die Sie uns sehr klar gegeben haben, nämlich dass Sie keine Hellseherin sind – herzlichen Dank dafür. Sie sind aber die verantwortliche Ressortministerin. Wir haben ja immer wieder darüber diskutiert, dass das Budget sehr knapp ist. Es fehlen Ihnen über 200 Richter und Staatsanwälte. Sie haben das letzte Mal gesagt, Sie können nichts machen, Sie müssen sich den Vorgaben fügen.

Sie sind aber verantwortlich für den Zugang der Bürger zum Recht. Es wird jetzt auch wieder angekündigt, dass das Budget weiter reduziert wird – leider nicht punktgenau, sondern rasenmäherartig, auch in Ihrem Ressort.

Können Sie garantieren, dass trotz dieser Budgetkürzungen der Rechtszugang für den Bürger gewährleistet bleibt; würden Sie gegebenenfalls auch Ihre Zustimmung zu die­sem Sparbudget verweigern?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte. (Ruf bei der FPÖ: „Ich bin keine Hellseherin!“)

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Abgeordneter, wir müssen alle den Gürtel enger schnallen, jedes Ressort. Wir werden im Herbst ein Paket liefern, das für Entlastungen in der Justiz sorgen wird, für weitere Entlastungen, und das gewährleistet, dass die Grundfunktionen in der Justiz erhalten bleiben, dass die Rechtsprechung funktioniert, dass der Strafvollzug funktioniert. Das ist einmal das Wichtigste.

Wir leben in einer wirtschaftlich sehr angespannten Situation, wir müssen jetzt das Budget konsolidieren. Da müssen wir alle zusammenhalten. Aber Sie brauchen nicht besorgt zu sein: Wir werden die hohe Qualität der österreichischen Rechtsprechung und die hohe Qualität des österreichischen Rechtsstaates aufrechterhalten – so gut es geht. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur 5. Anfrage, gestellt von Herrn Abgeordnetem Bucher. – Bitte.

Die eingereichte Anfrage, 55/M, hat folgenden Wortlaut:

„Befürworten Sie angesichts der Tatsache, dass Kinder ihr Leben lang unter den Folgen von sexuellen Übergriffen leiden, den BZÖ-Vorschlag, die bestehenden Verjäh­rungsfristen bei sexuellen Übergriffen auf Minderjährige abzuschaffen?“

 


Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Bundesministerin! Ich komme auf ein Thema zu sprechen, das Österreich in den letzten Wochen sehr beschäftigt, aber auch betroffen gemacht hat, nämlich die sexuellen Übergriffe auf Kinder bis 14 Jahre, vor allem im kirchlichen Umfeld. Wir wissen aber aus der Kriminologie, dass 90 Prozent der sexuellen Übergriffe im familiären Umfeld stattfinden.

Es gab auch eine Diskussion darüber, was die Verjährungsfristen anlangt. Die Geset­zeslage derzeit besagt, dass man beispielsweise nur bis zu seinem 38. Lebensjahr sozusagen für seine Taten strafbar gemacht werden kann. Wir vom BZÖ haben den Vorschlag gemacht, die Verjährungsfristen aufzuheben und auch dafür zu sorgen, dass Täter ab dem Alter von 38 Jahren für ihre Taten, die sie an den Kindern und Jugendlichen begangen haben, auch zur Verantwortung gezogen werden können.

Schließen Sie sich dieser Forderung an?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


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