Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 25

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Abgeordneter Bucher, ich glaube, Sie haben letzten Februar im Parlament nicht gut aufgepasst. (Zwischenrufe beim BZÖ.) Da haben wir das 2. Gewaltschutzpaket beschlossen, und darin wurde Folgendes festgelegt: Der Beginn der Verjährungsfrist wurde vom 18. auf das 28. Lebensjahr verlegt. Jetzt ist es möglich, dass das Opfer noch im 48. Lebens­jahr eine Anzeige erstatten kann. (Abg. Ing. Westenthaler: Aber dann nicht mehr!) Also: 38 war die alte Rechtslage, 48 ist die aktuelle Rechtslage.

Grundsätzlich sind wir da Vorreiter, wir sind sogar weiter als in Deutschland in diesem Bereich. Im 2. Gewaltschutzpaket haben wir überhaupt einiges umgesetzt, was der Verbesserung des Opferschutzes dient. Zum Beispiel haben wir das Tätigkeitsverbot eingeführt, wir haben die Strafdrohungen erhöht, auch die Strafuntergrenzen erhöht beziehungsweise eingeführt. Wir haben eine gerichtliche Aufsicht über Sexualstraftäter et cetera. Österreich ist da sehr weit.

Ich bin nicht so begeistert von einer Abschaffung der Verjährungsfristen. Können Sie sich vorstellen, dass man nach 60 Jahren noch etwas ermitteln kann? Können Sie sich vorstellen, wie das für das Opfer ist, wenn man einfach kein Substrat hat und ein Verfahren deswegen eingestellt werden muss? – Das ist eine neuerliche Viktimisie­rung. Verjährungsfristen haben schon ihren Sinn, und sie sind sehr lang. Wenn ein siebenjähriges Kind missbraucht wird, beginnt die Verjährungsfrist erst 21 Jahre spä­ter. Das ist sehr lange. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Bucher, bitte.

 


Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Begeisterung für unseren Vorschlag war nicht zu erwarten, aber dennoch mehr Bereitschaft, darüber zu diskutieren. Sie haben ja auch meinen Vorschlag aufgegriffen, einen runden Tisch einzuberufen.

Daher die Zusatzfrage: Warum haben Sie nicht alle Vertreter der politischen Parteien gebeten, an diesem runden Tisch teilzunehmen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Bei diesem runden Tisch, der am 13. April im Familienministerium stattfinden wird, geht es vor allem um drei Themen: Es geht um Prävention, es geht um Reaktion, es geht um Sensi­bilisierung, um bessere Vernetzung und bessere Kommunikation. Es wurden hier Leute von Opferschutzeinrichtungen, von Polizei und vom Innenressort eingeladen, also Leute, die wirklich mit diesen Fällen zu tun haben. Wir wollen gemeinsam beraten, wie wir eine bessere Vernetzung und eine bessere Kommunikation herstellen können. Das ist keine politische Veranstaltung, sondern es geht hier wirklich um das Know-how von Experten. (Beifall bei ÖVP und BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Seit 40 Jahren disku­tieren die Experten und bringen nichts zusammen!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Zinggl, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Ministerin, Strafen sind das eine, nützen aber in den seltensten Fällen etwas, wenn triebhafte Pädophile aktiv wer­den.

Können Sie sich vorstellen, dass Sie sich im Ministerrat für ein Frühwarnsystem ein­setzen und insbesondere die Aufklärung von Kindern in Schulen und Heimen forcieren, damit sie rechtzeitig auf Missbrauch beziehungsweise auf Gefahren aufmerksam gemacht werden können? Ist das eine Vorstellung, die Sie gemeinsam mit der Bundesministerin Schmied im Ministerrat vielleicht forcieren könnten?

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite