Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 26

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Abgeordneter, Sie haben vollkommen recht. Prävention ist wichtig. Prävention ist sogar wahnsinnig wichtig und es passiert in diesem Bereich auch sehr viel. Ich weiß das auch deswegen, weil mein Mann selbst in der Prävention bei der Polizei arbeitet und genau solche Vorträge, auch in Schulen, hält, wie man gewarnt wird und wie man sich vor sexuellen Übergriffen schützen kann. Natürlich könnte man das eventuell noch intensivieren. Das kann man auch im Zuge dieses runden Tisches besprechen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Winter, bitte.

 


Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Frau Minister, anlässlich Ihrer Antrittsrede hier im Parlament haben Sie erklärt, dass Ihnen Kinderschutz unwahrscheinlich wichtig ist und dass Sie sich sehr dafür einsetzen wollen. Ich denke, es bietet sich im Augenblick eine Möglichkeit, dieses Versprechen mit Inhalt zu erfüllen.

Meine Frage: Könnten Sie sich einen Gesetzentwurf mit folgenden Maßnahmen vor­stellen? Bei strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbe­stim­mung Unmündiger dürfen sämtliche Hafterleichterungen, wie etwa Freigänge, nicht zur Anwendung kommen und nach der Haftentlassung ist eine lebenslange Führungs­aufsicht vorzusehen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Gerade in diesem Bereich ist ja mit dem 2. Gewaltschutzpaket schon etwas geschehen: etwa die gericht­liche Aufsicht, das heißt, der Täter muss sich nach seiner Entlassung immer wieder bei Therapeuten melden und muss sich einer Behandlung unterziehen. Es gibt eine Begutachtung durch Spezialisten, bevor jemand entlassen wird. Es passiert in diesem Bereich wirklich sehr viel. (Abg. Kickl: Stimmt nicht! – Zwischenruf des Abg. Riepl.)

Eine lebenslange Aufsicht, glaube ich, ist auch organisatorisch nicht möglich. Aber wie gesagt, Begutachtungen erfolgen laufend. Man versucht wirklich, jede Gefahr, die von einer solchen Person ausgeht, zu beseitigen. Das ist natürlich auch in unserem Inter­esse. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Binder-Maier, bitte.

 


Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Bundesministerin, es ist unum­stritten, dass sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt lebenslange Spuren hinterlas­sen und sehr viel Leid erzeugen. Sie haben schon erwähnt, dass präventive Maß­nahmen genauso wichtig sind wie vor allen Dingen auch die Nachbetreuung. Opfer und Täter stehen dabei im Blickpunkt.

Eine Ergänzungsfrage: Gibt es Überlegungen Ihres Ressorts – auch wenn die Beant­wortung jetzt bei der Frau Kollegin Winter eine andere war –, sexuelle Straftäter nach ihrer Entlassung weiterhin nachhaltig zu betreuen und langfristig und auch nachhaltig Maßnahmen zu setzen? Im gleichen Zuge auch noch einmal die Frage – Prozessbe­gleitung ist wichtig –: Können Sie als zuständige Ressortministerin garantieren, dass keine Einsparungen vorgenommen werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Angesichts der vorge­schrittenen Zeit möchte ich einfach auf meine bereits gegebenen Antworten zu diesem Thema verweisen. (Rufe bei der ÖVP: Aufpassen!) Wir haben bereits über die


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