Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 27

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Prozessbegleitung, über die Garantien gesprochen. Gerade habe ich der Abgeord­neten Winter erklärt, wie das mit der Aufsicht ist. (Unruhe im Saal. – Abg. Silhavy: Ist das jetzt notwendig gewesen?! – Abg. Ursula Haubner: Sie passen nicht auf!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Steibl, bitte.

 


Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, in die­sem Zusammenhang: Wie beurteilen Sie die Wirkung von Freisprüchen, die dadurch zustande gekommen sind, dass die Taten wegen Zeitablaufs nicht mehr nachgewiesen werden konnten, auf ein Opfer sexueller Gewalt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Es ist so, dass diese Situation für ein Opfer natürlich besonders schwierig ist, weil es noch einmal viktimi­siert wird und weil es sich noch einmal unverstanden fühlt. Daher muss man natürlich schauen, dass, wenn es schon zu einem Verfahren kommt, wirklich ein Substrat da ist. Das ist auch wieder dieselbe Argumentation, die eigentlich dafür spricht, dass man Verjährungsfristen beibehalten sollte. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 6. Anfrage, die von Herrn Abgeordnetem Dr. Jarolim gestellt wird. – Bitte.

Die eingereichte Anfrage, 54/M, hat folgenden Wortlaut:

„Welche Maßnahmen gedenken Sie zu setzen, um die dramatische Personalsituation insbesondere bei den großen Wirtschaftsstraffällen zu verbessern?“

 


Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Bundesminister, darf ich Sie fra­gen, welche konkreten Maßnahmen Sie zu ergreifen gedenken, damit die eklatanten Unterbesetzungen bei den Wirtschaftsstaatsanwälten abgestellt werden? Wir haben gesehen, in der Causa Hypo Alpe-Adria hat Bayern sieben Staatsanwälte aufgeboten. Wir haben zunächst einen gehabt, der war im Urlaub. Sie haben dann zwei weitere zur Verfügung gestellt, aber das ist im Vergleich auch zu den vielen anderen Verfahren eine völlige Unterbesetzung.

Dazu kommt noch etwas: Wir haben die Skandal-Causa Meinl. Es gibt hier oberstge­richt­liche Entscheidungen, die den vielen Tausend Geschädigten recht geben. Im Strafverfahren geht die Firma Meinl mit ihren Rechtsanwälten nunmehr dazu über, die Justiz und insbesondere den Staatsanwalt zu verunglimpfen, der hier Erhebungen durchführt. Werden Sie hier diesen Staatsanwalt unterstützen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Ja, der Herr Finanz­minister hat uns weitere 70 Planstellen für dieses Jahr zugesagt. Für den Bereich der großen Wirtschafts-Causen sind 15 Staatsanwälte, darunter auch drei Richter, schon da. Die werden jetzt eingesetzt. In Kärnten gibt es bereits drei Staatsanwälte, die ermitteln, gemeinsam mit einem 15-köpfigen SOKO-Team. Das ist jetzt der Unter­schied zu anderen Ländern. Also hier arbeiten schon sehr viele Leute daran. Wir werden weitere 20 Leute bekommen, ebenso 35 Leute für Assistenzdienste. Ich bin sehr froh, dass wir jetzt da auch verstärkt vorgehen können, denn es ist wirklich wichtig, dass man in Teams arbeiten kann.

Zur anderen Frage: Natürlich halte ich es für bedenklich, ganz unabhängig von diesem konkreten Fall, wenn Strafverfahren gegen einflussreiche beziehungsweise wohlha­bende Personen immer schwieriger werden, weil diese eine Maschinerie in Bewegung setzen, die sozusagen gegen alle vermeintlichen Feinde schlägt. Das ist sicherlich eine sehr bedenkliche Entwicklung. Ich mische mich in diese Causa natürlich nicht ein, aber


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