Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 219

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sicher, wir werden in absehbarer Zeit auch hiefür ein gesetzliches Korsett schnüren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haberzettl. – Bitte.

 


19.38.28

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Damen und Herren! Es ist unumstritten, dass sich der Glücksspielbereich in den letzten Jahren und in der letzten Zeit sehr stark eher negativ verändert hat. Hintergrund sind neue Medien, moderne Elektronik, europaweite beziehungsweise globale Angebote, und auch die Rechtsprechung, wie mein Vorredner erwähnt hat. Dies alles beeinflusst die Entwicklung im Glücksspielbereich in Österreich enorm.

In letzter Zeit wurden auch vermehrt technische Tricks entwickelt und angewandt, um die Schutzbestimmungen professionell zu umgehen. Vor allem der Spielerschutz wurde eigentlich durch diese Maßnahmen zur totalen Farce und ad absurdum geführt. Der vorliegende Gesetzentwurf, der Abänderungsantrag, die im Ausschuss beschlos­sene Feststellung und auch der eingebrachte Entschließungsantrag greifen regulierend in diese Branche ein.

Schwerpunktthemen sind Jugendschutz, SpielerInnenschutz, und wir schaffen auch die Möglichkeit für eine strikte und effiziente Überprüfung beziehungsweise für die Verhin­derung von Umgehungstricks.

Es werden erstmals bundesweit einheitliche Mindeststandards für Glücksspielbetriebe festgelegt. Es werden das Automatenglücksspiel und die Videolotterie-Terminals neu geordnet. Die Automaten müssen direkt an das Bundesrechenzentrum angeschlossen werden. Ich glaube, das ist eine der wesentlichsten Bestimmungen, weil dadurch eine flächendeckende Kontrolle in mehreren Richtungen möglich wird.

Im Abänderungsantrag wurde zusätzlich die finanzielle Dotierung des Beirates – dieser wurde ja auch schon lobend erwähnt – für Suchtprävention und Suchtberatung be­schlos­sen. Das neue Zutrittsystem wurde ziemlich genau definiert und eine Ausbil­dungsordnung für Beschäftigte im Spielbetrieb in Auftrag gegeben.

Die Ausschussfeststellungen und der Abänderungsantrag wurden im Ausschuss einstimmig beschlossen. Ich glaube, allein das – und auch die heutige Diskussion – ist schon der Beweis dafür, dass wir hier nicht nur einen Schritt, sondern wirklich einen Quantensprung in die richtige Richtung machen. Auch wenn es kein Hundert-Prozent-Treffer ist, so ist es doch, glaube ich, der richtige Beginn und auch die Entwicklung in die richtige Richtung. (Beifall bei der SPÖ.)

19.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 


19.41.22

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Kollege Stummvoll hat schon recht gehabt, als er gesagt hat, dass dieses Gesetz nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Ein großer Wermutstropfen aus freiheitlicher Sicht sind die nach wie vor für uns viel zu hohe Einsatzobergrenze von 10 € – auch wenn Sie, Herr Staatssekretär, es anders sehen –, die dreijährige Übergangsfrist für die Gastronomie und vor allem der noch überhaupt nicht geregelte Internet-Glücksspielbereich, weil man weiß, dass von 1 000 €, die laut Statistik jeder österreichische Haushalt im Jahr fürs Glücksspiel ausgibt, über 300 € im Internet ausgegeben werden.

 


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