Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 121

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finanziert werden sollten. In Europa werden sie zumeist durch die oder additiv mit der öffentlichen Hand finanziert.

Was mir wirklich auf die Nerven geht, muss ich jetzt auch sagen: Wir sagen immer wie­der, man müsse den niedergelassenen Bereich stärken, wir brauchen den Facharzt für Allgemeinmedizin. Zuerst sagt die Ärztekammer Ja, dann sagt eine Gruppe wieder Nein. Der Tiroler Ärztekammer-Präsident publiziert das schon und freut sich darauf, und dann höre ich, das ist dann doch alles ganz anders.

So gehen Fortschritte in der Medizin nicht! Ich würde den Minister bitten, natürlich mit der Ärztekammer zu arbeiten, aber einiges sollte auch ohne sie gehen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.07.48

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Hohes Haus! Gesundheitspolitik sollte man auch einfach erklären können, damit sie auch die Leute draußen verstehen, die vielleicht nicht im Expertenturm wohnen.

Österreich hat 70 Prozent mehr Spitalsaufnahmen als der EU-Schnitt. Das ist zum Teil Qualität, zum Teil aber eindeutig zu viel. Wenn wir diese Schieflage ändern wollen, dann müssen wir die ambulante Versorgung verbessern, und dieses Gesetz ist eben ein zen­traler Punkt, ein Versuch, diese zu verbessern.

Wir haben im Vergleich zu Deutschland verschiedene Fehler nicht gemacht. In Deutsch­land zum Beispiel spielt bei diesen sogenannten Versorgungszentren Fremdkapital eine Riesenrolle. Das hat den Effekt, dass man heute schon weiß: Wenn jemand in eine Art Gruppenpraxis investiert, dann will er eine Rendite. Das heißt aber noch lange nicht, dass er eine optimale Versorgung will.

Wenn dann der Kapitalgeber ein Pensionsfonds in England oder in Amerika ist, dann ist das überhaupt jeder Steuerung entzogen. Es ist ein Riesenthema in Deutschland, dass die, die am Patienten arbeiten, auch direkt beteiligt sein sollen, denn diese Leute haben ein ganz anderes Interesse als jemand, der nur auf die Rendite schaut. Patien­ten sollten nicht primär Renditeobjekte sein. Das ist mit dem österreichischen Gesetz verhindert.

Zweitens: Ich halte es für sehr wesentlich, wenn man maximales Service bietet. Ich glaube, wenn mehrere Fachärzte oder überhaupt Ärzte auf einem Fleck sind, dann ist das für den Patienten sicherlich kein Nachteil. Ich halte es auch nicht für einen Nach­teil, wenn man die Öffnungszeiten verbessert.

Mit dem Gesetz sanieren wir auch die Situation betreffend ein EuGH-Urteil bezüglich Gleichschaltung, Bedarfsprüfung, Institute, Krankenanstalten und Gruppenpraxen. Da­mit haben wir eine einheitliche Bedarfsprüfung.

In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen, ein­gebracht im Zuge der Debatte zu 853 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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