Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 79

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16.22.03

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Par­lament! Nach Michael Jackson und diversen Wahlkampfaufrufen für die Wiener Land­tagswahl möchte ich kurz ein Thema der Verwaltungsreform anschneiden, wie es ge­plant ist und wie es aus Kärntner Sicht nicht stattfinden darf.

Im Justizbereich verbirgt sich unter dem Deckmantel strafrechtlicher Kompetenzzen­tren beziehungsweise eines strafrechtlichen Kompetenzpakets eine Verwaltungsreform.

Im Rahmen eines Gesetzentwurfes und einer geplanten Gesetzesnovelle sollen zu­künftig nur mehr vier Standorte in Österreich für Wirtschaftsdelikte mit einer Schadens­summe von mehr als 5 Millionen € zuständig sein und dort verhandelt werden. Das sind die Standorte Wien, Linz, Graz und Innsbruck. Der Standort Graz stellt für das Bundesland Kärnten ein außerordentliches Problem dar, denn im Zusammenhang mit der Schaffung dieser Kompetenzzentren stehen natürlich massive Personalkürzungen und eine massive Ausdünnung des Justizpersonals.

Die Richter und Staatsanwälte sehen gerade im Hinblick auf die derzeit laufenden Er­mittlungen in den Verfahren – ob es Hypo Alpe-Adria ist, ob es AvW ist, ob es andere Verfahren sind – sich selbst als eine Justiz zweiter Klasse. Mit der Schaffung dieser Kompetenzzentren dürften hier sozusagen alle aufwendigeren, qualitativ hochwertige­ren Verfahren zukünftig nur mehr in Graz verhandelt werden.

Was heißt das? Neben Planstelleneinsparungen und einer Zwei-Klassen-Justiz werden die Verfahren für jeden Einzelnen natürlich teurer werden, denn die Betroffenen – Zeu­gen, der eigentliche Bürger, der zu seinem Recht kommen möchte, Opfer oder Anwäl­te – müssen zukünftig die 150 Kilometer nach Graz fahren. Das führt zu einem Kosten­ersatz, zu einer Verteuerung der Verfahren und macht in Summe keinen Sinn.

Deshalb bringen wir einen Entschließungsantrag ein, der die Frau Justizministerin auf­fordert, „im Zuge der Schaffung der Wirtschaftskompetenzzentren keine Planstellen von Klagenfurt nach Graz zu verlagern, sicher zu stellen, dass am Gerichtsstandort Klagen­furt wie bisher alle in diesen Zuständigkeitsbereich fallenden Verfahren verhandelt wer­den und ein Justiztourismus“ – mit erhöhtem finanziellem Aufwand – „nach Graz ver­hindert wird“. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Ich darf auch den Zwischenruf beantworten: Wer sind „wir“? – Das sind wir, die Kärnt­ner Abgeordneten, die das nicht haben wollen, und die Freiheitlichen, die diesen Antrag unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.25


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege Dr. Strutz, der Entschließungsantrag ist noch nicht bei den Kollegen der Parlamentsdirektion eingelangt. Das werden wir für das Cro­quis brauchen.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Linder. – Bitte.

 


16.25.39

Abgeordneter Maximilian Linder (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Geschätzte Dame, geschätzte Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehalts, die Streichung der 13. Kin­derbeihilfe, keine Massenbesteuerung, Bankenabgabe, die verlässlich kommt: Sind das alles Spekulationen oder ist das Wahrheit? Das wissen wir alle nicht. Das werden wir erst dann wissen, wenn das Budget vorliegt. Wir haben aber bis heute noch kein Budget.

Herr Bundeskanzler, dass Sie nicht dafür sorgen, dass das Budget vorliegt, dafür gibt es zwei Gründe: entweder sind diese Vermutungen wahr, oder Sie sind als Regierungschef zu schwach, dem Finanzminister den Auftrag zu geben, das Budget vorzulegen. Bewei-


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