Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 202

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Nächste Woche jährt sich zum zehnten Mal der Tag, an dem diese bahnbrechende Resolution in den Vereinten Nationen angenommen wurde, und wir haben in den letzten zehn Jahren im Wesentlichen zwei Lektionen gelernt, nämlich: Friedensarbeit braucht Frauen für die Bodenhaftung, und Frauen müssen von der Opferrolle hin zur Teilhabe kommen, gerade im Wiederaufbau ihrer Gesellschaften.

Wir dürfen nicht am Anfang des Weges, den wir eingeschlagen haben, stehen bleiben, denn die Rechtsgrundlagen im internationalen Bereich haben sich in den letzten zehn Jahren deutlich verbessert, insbesondere durch das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes.

Wir haben diese Resolution nun Tag für Tag in den Konfliktherden der Welt umzu­setzen. Da geht es um Themen wie Demokratische Republik Kongo, Afghanistan, Irak, Sudan, aber auch um die Region vor unserer Haustür, den Balkan. Der 31. Oktober 2010 wird daher keine Feierstunde werden, sondern Gelegenheit zu einer sehr nüchternen Bestandsaufnahme bieten. In New York wird zu diesem Thema erstmals eine offene Sitzung des Sicherheitsrates stattfinden, und ich hoffe, dass ein Bewusst­seins­schub für weitere konsequente Umsetzungsarbeit erfolgen wird.

Frauen brauchen diesen Schutz, sie brauchen die Teilhabe am Wiederaufbau und nicht Papiertiger oder leere Versprechen. Österreich hat sich da federführend einge­bracht – und dafür möchte ich danken –, nicht nur im UNO-Sicherheitsrat, son­dern auch regional bei der Umsetzung, bei UNO- und EU-Missionen, in der Entwick­lungszu­sammenarbeit. Wir arbeiten derzeit an der dritten Revision des Nationalen Aktions­plans, und da möchte ich ausdrücklich allen NGOs danken, die daran mitar­beiten, aber auch dem Außenministerium, dem Verteidigungsministerium, dem Innen­minis­terium, dem Frauenministerium, den politischen Parteien, die das als parteienübergreifendes Anliegen verstehen, und auch den Medien.

Was jetzt auf uns zukommt, ist die Phase, in der die Straflosigkeit zu einem Ende kommen muss, denn die Umsetzung des Römer Statuts bedeutet, dass bei Kriegs­ver­brechen gegen Frauen auch konsequent mit den nötigen juristischen und politischen Mitteln vorgegangen wird, das Ende auch der politischen Folgenlosigkeit bei der Nichteinbeziehung von Frauen in die Konfliktlösung, in die Friedensfestigung und in den Wiederaufbau.

Wir können in der täglichen Praxis der Außenpolitik viele kleine Maßnahmen setzen, den Zugang von Frauen zu Information, Gesundheitsversorgung, Infrastruktur, Wasser, Energie, Transport, Bildung, Entwicklungsprojektgeldern sichern. Auf UNO-Ebene ist einiges passiert. Es gibt eine neue Einheit, UN Women, die sich federführend der Umsetzung der Resolution 1325 widmen wird. Die ehemalige chilenische Präsidentin Bachelet ist an die Spitze dieser Einheit getreten. Wir haben auch eine eigene Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für sexuelle Gewalt gegen Frauen, und auch sie wird eine starke Stimme zu diesem Thema sein. Wir müssen weg von den Lippenbekenntnissen hin zu messbaren Fortschritten für die Frauen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Ursula Haubner.)

19.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


19.47.37

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! In der laufenden Debatte wurde schon ein umfas­sender Überblick über die Situation der Frauen in Österreich gegeben. Ich möchte noch einmal das Thema Chancengleichheit von Frauen am Arbeitsplatz ansprechen.

 


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