Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll103. Sitzung / Seite 114

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eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für innere Angele­genheiten über die Regierungsvorlage (1078 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asyl­gesetz 2005, das Grundversorgungsgesetz - Bund 2005 und das Staatsbürger­schaftsgesetz 1985 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 - FrÄG 2011) und über den Antrag 35/A der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Gesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, BGBl I 2005/100, idF BGBl Nr. 4/2008, geändert wird (1160 d.B.)

Nach Berichten aus der Praxis besteht häufig das Problem, dass Drittstaatsangehörige mit nicht abgeschlossenen Verfahren oftmals keine Adresse haben bzw. nicht gemel­det sind und damit beispielsweise regelmäßig Zustellungsprobleme einhergehen. Im Besonderen besteht die Problematik bei Personen, die in regelmäßig wechselnden Unterkünften leben und die jeweilige Aufenthaltsdauer zwei Monate nicht überschreitet.

Dies basiert nicht zuletzt auf § 2 Abs. 3 Ziffer 1 des Meldegesetzes 1991, der wie folgt lautet:

„(3) Sofern sie nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes schon anderswo gemeldet sind, sind Menschen nicht zu melden,

1. denen in einer Wohnung nicht länger als zwei Monate unentgeltlich Unterkunft gewährt wird;“

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzu­legen, mit dem § 2 Abs. 3 Ziffer 1 des Meldegesetzes 1991 dahingehend geändert wird, dass eine Meldepflicht einheitlich innerhalb von drei Tagen ab Wohnsitznahme besteht.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.53.58

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Viele Aspekte des Fremdenrechts­änderungsgesetzes, das umfangreiche Änderungen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, im Fremdenpolizeigesetz, im Asylgesetz, im Grundversorgungs­gesetz und im Staatsbürgerschaftsgesetz beinhaltet, sind bereits besprochen worden; so zum Beispiel die Anwesenheitspflicht der Asylwerber in den ersten sieben Tagen oder die Rot-Weiß-Rot-Card, die die Zuwanderung klar regelt und im Endeffekt durch das Punktesystem die Quoten ersetzt.

Lieber Herr Kollege Petzner, es ist wirklich erfreulich, dass du dir Sorgen machst um einen jungen Staatssekretär, der Visionen hat. Ich möchte nur sagen: Leute, die Visionen haben, brauchen keinen Doktor, Leute, die gegen Visionen sind, wie du das so ansatzweise dargestellt hast, sind gegen Veränderungen, aber wir werden Veränderungen in der Zukunft brauchen. (Abg. Ursula Haubner: Er ist für Visionen!)

 


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