Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 195

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dir nicht vorschreiben lassen, wann und wie oft wir einen Antrag einbringen, auch wenn er abgelehnt wird! (Beifall bei BZÖ und Grünen sowie des Abg. Ing. Hofer.) Das ist wohl ein starkes Stück, so kann es ja nicht sein.

Jetzt aber zur Aufhebung des „Bartenstein-Erlasses“ punkto Beschäftigungsverbot für AsylwerberInnen: Die Grünen fordern ja eine Änderung des im April 2004 vom dama­ligen Bundesminister für Wirtschaft Martin Bartenstein herausgegebenen Erlasses, wo­nach Asylwerber von der Erteilung der Beschäftigungsbewilligung ausgeschlossen sind. Ausgenommen sind kurzfristige Beschäftigungen im Tourismus und Erntehelfer.

Wir vom BZÖ sind für eine eindeutige, klare Abgrenzung von politischem Asyl und wirt­schaftlicher Zuwanderung. Das muss man einmal unterscheiden. Wir sind aber auch dafür, dass die Asylverfahren wesentlich schneller abgeschlossen werden. Dann ist dem auch Genüge getan. – Das einmal dazu.

Was das Jugendbeschäftigungspaket, ein Altersteilzeitmodell mit sinnvoller Jobrotation und eine Reform der dualen Ausbildung betrifft, glaube ich, wir sollten alle daran ar­beiten, dass das dort einmal umgesetzt wird. Ein Blum-Bonus-neu könnte mehr Lehr­stellen schaffen. Wir fordern das schon seit längerer Zeit, denn immer weniger Wirt­schaftsbetriebe bilden Lehrlinge aus. Das ist ein Manko. Auch von der Wirtschaft wird immer wieder gefordert: Wir brauchen gut ausgebildete Facharbeiter – aber wo bekom­men wir sie denn her, wenn es immer weniger Ausbildungsbetriebe gibt?

Daher muss es dazu kommen, dass es eine Ausbildungsverpflichtung für Betriebe gibt! Wenn die Koalitionsparteien im Ausschuss groß sagen: Schule und Beruf, Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Unterricht, dem Wirtschaftsministerium und dem Sozialministerium, sie sollten sich zusammensetzen und die Schwierigkeiten des Über­ganges analysieren – no na net! Da sind wir ohnehin alle dafür. Die drei werden wohl miteinander reden, das ist wohl das Mindeste. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn die Kurzarbeitsbeihilfe bei einer Einrichtung einer Überprüfung unterzogen wer­den soll, ist es so, dass die Sozialpartner diese Vereinbarung treffen und diese dann auch kontrollieren. Meiner Meinung nach kann das aber nicht derselbe kontrollieren, der es auch anschafft, daher gehört da unbedingt eine Änderung her.

Außerdem muss die Inanspruchnahme von Kurzarbeitsbeihilfen an bestimmte Bedin­gungen geknüpft sein, damit kein Missbrauch entsteht. Wenn aber derselbe kontrolliert, der das auch einsetzt, so kann das nicht der Sinn und Zweck des Ganzen sein. Da ge­hört also einmal eine grundlegende Reform her, dass das geändert wird. (Beifall beim BZÖ.)

18.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


18.59.39

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Auch ich möchte mich in meinem Rede­beitrag mit dem Antrag der Kollegin Korun auseinandersetzen, in dem es um den Er­lass des damaligen Wirtschaftsministers geht. Dieser Erlass sorgt ja dafür – und dazu bekenne ich mich auch –, dass Asylwerber nur kurzfristig und befristet in bestimmten Branchen wie eben in der Landwirtschaft oder im Tourismus beschäftigt werden dür­fen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Allerdings muss ich Kollegin Korun darin recht geben, dass diese Vorgangsweise dann kritisch erscheint, wenn es bekanntermaßen zu überlangen Verfahrensdauern bei den Asylansuchen kommt. Denn wir alle miteinander können nicht die Augen davor ver­schließen, dass es für die Betroffenen unzumutbar ist, wenn sie drei, vier, fünf Jahre oder noch länger auf einen rechtskräftigen Bescheid darüber warten müssen, ob sie Asyl


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