Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Tourismusausschusses, den vorliegenden Bericht III-238 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Markowitz, Silhavy, Hörl, Mag. Haider, Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Bedingungen für Namensänderungen bei Flugtickets.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen. (E 168.)
Bericht des Tourismusausschusses über den Antrag 1578/A(E) der Abgeordneten Franz Hörl, Heidrun Silhavy, Mag. Roman Haider, Dr. Gabriela Moser, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die touristische Bedeutung der alpinen Infrastruktur (1216 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Herr Abgeordneter Schmuckenschlager, ich frage Sie, weil wir um 15 Uhr zum Aufruf der Fristsetzungsdebatte unterbrechen müssen, ob Sie überhaupt noch diese eine Minute wahrnehmen wollen? – Das ist nicht der Fall. Dann unterbreche ich nunmehr die Sitzung bis 15 Uhr zum Aufruf einer Fristsetzungsdebatte.
Die Sitzung ist kurzfristig unterbrochen.
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(Die Sitzung wird um 14.59 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufgenommen.)
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zur Durchführung einer Kurzdebatte betreffend den Antrag des Herrn Abgeordneten Klubobmann Josef Bucher, dem Hauptausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1290/A auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Artikel 49b B-VG über die Beibehaltung der Wehrpflicht oder den Ersatz durch ein Freiwilligenheer eine Frist bis 6. Juli 2011 zu setzen.
Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.
Wir gehen in die Debatte ein.
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