Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Berichterstatterin beziehungsweise der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2, Antrag des Verfassungsausschusses, den vorliegenden Jahresbericht 2010 des ORF gemäß § 7 ORF-Gesetz, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-249/1311 der Beilagen), zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen ferner zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3, Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 1379 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Gesetzesantrag des Bundesrates (1213 d.B.): Bundesverfassungsgesetz, mit dem zur Stärkung der Rechte der Gemeinden das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1313 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1574/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verwaltungsreform in Österreich, Teil 1: Gemeindeebene (1314 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Musiol. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.27
Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Hohes Haus! Beim vorliegenden Gesetz handelt es sich um eine Initiative des Bundesrates – das geht ja aus dem Titel hervor – zur Stärkung der Rechte der Gemeinden. Vorgesehen ist, dass Bezirkshauptmannschaften sprengelübergreifend zusammenarbeiten dürfen sollen, dass Gemeindeverbände, die es jetzt auch schon gibt, nicht nur einzelne Aufgaben bewerkstelligen können sollen, sondern alle und dass es auch länderübergreifende Gemeindeverbände geben soll.
Das ist ein guter Schritt, keine Frage, aber nicht unbedingt ein großer Schritt; das muss man auch dazusagen. Man könnte im Sinne einer sinnvollen Verwaltungsreform noch größere Schritte machen, denn natürlich geht es hier um folgende Frage: Wie geht man damit um, dass es zahlreiche kleine Gemeinden gibt, die alle ihre Aufgaben erfüllen, die aber wahrscheinlich – oder ziemlich sicher – effizienter vorgehen könnten, wenn sie manche dieser Aufgaben oder alle diese Aufgaben gemeinsam erfüllen, also sich zusammenschließen.
In diesem Zusammenhang könnte man aber auch darüber diskutieren, ob Zusammenschlüsse nicht überhaupt ein sinnvoller Schritt wären. Andere Länder, Bundesländer in
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