Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 130

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin beziehungsweise der Berichterstatter ein Schluss­wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2, Antrag des Ver­fassungsausschusses, den vorliegenden Jahresbericht 2010 des ORF gemäß § 7 ORF-Gesetz, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-249/1311 der Beilagen), zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3, Antrag des Kultur­ausschusses, seinen Bericht 1379 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

14.26.394. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Gesetzesantrag des Bundesrates (1213 d.B.): Bundesverfassungsgesetz, mit dem zur Stärkung der Rechte der Ge­meinden das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1313 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1574/A(E) der Abgeordne­ten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verwaltungsreform in Österreich, Teil 1: Gemeindeebene (1314 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 und 5 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Musiol. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.27.32

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Hohes Haus! Beim vorliegenden Gesetz handelt es sich um eine Initiative des Bundesrates – das geht ja aus dem Titel hervor – zur Stärkung der Rechte der Gemeinden. Vorgesehen ist, dass Bezirkshauptmann­schaften sprengelübergreifend zusammenarbeiten dürfen sollen, dass Gemeindever­bände, die es jetzt auch schon gibt, nicht nur einzelne Aufgaben bewerkstelligen kön­nen sollen, sondern alle und dass es auch länderübergreifende Gemeindeverbände geben soll.

Das ist ein guter Schritt, keine Frage, aber nicht unbedingt ein großer Schritt; das muss man auch dazusagen. Man könnte im Sinne einer sinnvollen Verwaltungsreform noch größere Schritte machen, denn natürlich geht es hier um folgende Frage: Wie geht man damit um, dass es zahlreiche kleine Gemeinden gibt, die alle ihre Aufgaben er­füllen, die aber wahrscheinlich – oder ziemlich sicher – effizienter vorgehen könnten, wenn sie manche dieser Aufgaben oder alle diese Aufgaben gemeinsam erfüllen, also sich zusammenschließen.

In diesem Zusammenhang könnte man aber auch darüber diskutieren, ob Zusammen­schlüsse nicht überhaupt ein sinnvoller Schritt wären. Andere Länder, Bundesländer in


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