Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 193

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Also deutsch? „Board“ deklinieren? – Also einmal Basisarbeit.

Lassen Sie mich zum Schluss kommen! Lieber Herr Abgeordneter Graf, beim nächsten Conventum der FPÖ sollten Sie sich vielleicht eine „fistula nicotiana“ anzünden und Ihren Kommilitonen die deutsche Sprache erklären. Und für die, die es nicht verstan­den haben: Er kann sich eine Zigarette anzünden und ihnen erklären, wie man „deutsch“ schreibt. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

18.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


18.14.48

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Hohes Haus! Nach den äußerst amüsanten Deutschkursen habe ich jetzt die vergleichsweise undankbare Aufgabe, einen Abände­rungsantrag einzubringen und diesen zu verlesen.

Ich bringe folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Mag. Andrea Kuntzl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Qualitätssicherungsrahmengesetz – QSRG (1318 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

I. Artikel 1 („Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz“) wird wie folgt geändert:

1. In § 14 Abs. 3 entfällt nach der Wortfolge „auf Antrag“ die Wortfolge „einer oder“.

2. In § 19 Abs. 1 zweiter Satz wird die Wortfolge „Im letzteren Fall“ durch „In diesen Fällen“ ersetzt.

3. In § 21 zweiter Satz wird vor dem Wort „Ergebnisbericht“ das Wort „einen“ durch „den“ ersetzt.

4. In § 23 Abs. 7 zweiter Satz entfällt nach der Wortfolge „akkreditierten Studien“ die Wortfolge „und hat unbefristete Wirkung“.

6. In § 26 Abs. 4 entfällt nach der Wortfolge „gemäß Abs. 3“ die Wortfolge „Z 1 und Z 2“.

7. In § 27 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „BGBl. I Nr. 30/2006“ die Wortfolge „sowie Lehrgänge zur Weiterbildung nach FHStG“ und nach der Wortfolge „aufgrund der Ak­kreditierung“ die Wortfolge „nach §§ 23 und 24“ ergänzt. In Abs. 2 Z 4 wird die Wortfol­ge „Studien und“ durch die Wortfolge „in Österreich angebotenen Studien und die ent­sprechenden“ ersetzt.

8. In § 37 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „Die §§ 4 bis 13“ die Wortfolge „und § 36 Abs. 1“ eingefügt.

II. Artikel 2 („Privatuniversitätengesetz“) wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 2 entfällt nach der Klammer das Wort „auch“.

III. Artikel 3 („Änderung des Fachhochschul-Studiengesetzes“) wird wie folgt geändert:

1. § 10 Abs. 3 Z 6 lautet:

„6. Vorschläge für die Einstellung und Abberufung von Lehr- und Forschungspersonal an den Erhalter;“

 


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