Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 153

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15.56.07

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Österreich hat hohe Familienleistungen, und darüber können wir uns freuen. Natürlich kann man immer sagen, es ist zu wenig. Das BZÖ fordert daher in seinem Antrag ein Bundesrahmengesetz zur Umsetzung bun­deseinheitlicher Regelungen zur Verbesserung der arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung von Pflegeeltern.

Dies ist begrüßenswert, denn Pflegeeltern leisten wertvolle Erziehungsarbeit für Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihrer Ursprungsfamilie aufwachsen können. Für die Grundsatzgesetzgebung ist zwar der Bund zuständig, für die Ausfüh­rung und Vollziehung und damit auch die Gestaltung der Pflegeverträge sind jedoch die Länder zuständig.

In den Bundesländern wurden unterschiedliche Modelle zur sozialversicherungs­rechtlichen Absicherung von Pflegeeltern entwickelt, und die Länder sind auch oft sehr dominant. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hat Verhand­lungen zur Vereinheitlichung der Auszahlungsmodelle angeregt, jedoch konnte aus finanziellen Gründen kein Konsens gefunden werden.

Ein gleichlautender Antrag des BZÖ wurde bereits am 8. Juni eingebracht und am 16. Juni im Nationalrat abgelehnt.

In diesem Zusammenhang wurde von unserer SPÖ-Familiensprecherin Gabi Binder-Maier unter anderem ein Fünf-Parteien-Entschließungsantrag eingebracht, der den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend auffordert, die rechtliche und soziale Situation von Pflegefamilien in den einzelnen Bundesländern, insbesondere im Hinblick auf die gestiegene Anzahl von länderübergreifenden Sachverhalten und auf die besondere Situation von Pflegeeltern beispielsweise von behinderten Kindern, durch eine Studie zu erheben und den Nationalrat über die Ergebnisse zu informieren.

Bezüglich des Antrages des BZÖ betreffend Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zu einem Eltern-Jugend-Pass ist zu bemerken, dass die vorgeschlagenen Eckpunkte unserer Ansicht nach sehr vage sind, etwa die Forderung nach einem Katalog, welche Fähigkeiten bis zu einem bestimmten Alter notwendig wären, beziehungsweise was unter Auffälligkeiten zu verstehen ist.

Der Mutter-Kind-Pass wird derzeit überarbeitet, und es wird nach Lösungen gesucht. Es erscheint uns daher sinnvoll, die Ergebnisse abzuwarten. Deshalb lehnen wir beide Anträge ab. Den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner konnte ich leider aufgrund der Kürze der Zeit noch nicht durchlesen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.59.31

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! ÖVP- und SPÖ-Vertreter und –Vertreterinnen können ja hier am Rednerpult ständig versuchen, das Budgetbegleitgesetz 2011 noch so sehr schönzureden, es wird ihnen nicht gelingen. Mir kommt immer wieder vor, dass gerade in der Brust des Ministers Mitterlehner mehrere Seelen wohnen müssen, nämlich auf der einen Seite seine Seele als Wirtschaftsminister, auf der anderen Seite seine Seele als Familienminister und auf der dritten Seite auch noch – wenn es diese geben sollte – seine Seele als Jugendminister. (Abg. Neubauer: Und Oberösterreicher!)


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