Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 63

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Heute kann ich mich als Amtsträger von dritter Seite bezahlen lassen, solange ich nur glaubhaft machen kann, dass ich jetzt akut keine Amtshandlung setze. Jeder Verwaltungsbeamte kann sich von Siemens oder IBM oder von einer Zeitung monatlich bezahlen lassen, so wie der Kollege Scheibner – er kann sich also, wenn er es versteuert, bezahlen lassen –, solange er nur sagt: Na, ich tu eh nichts für die! (Heiterkeit des Abg. Rädler. – Abg. Rädler: ... die Leistung?) Das ist die öster­reichische Rechtslage, die überall zu Recht kritisiert wird – wenn wir das lesen –, die aber bis heute nicht geändert wurde. Ich vermisse das Gesetz, um das zu reparieren, am Tisch.

Und dann ein Letztes, das natürlich ganz wichtig ist, und das ist der Bereich zwischen Justiz und Politik. Das ist die Korruption der österreichischen Medienlandschaft mittels der heute angesprochenen Inseratenpraxis. Das kann es natürlich nicht sein, dass die Medien, die eigentlich die Aufdecker – Frau Minister Fekter würde sagen, der Watchdog, um ihr Lieblingswort zu verwenden –, der Watchdog gegen Korruption sein sollen, dass die von denjenigen, die sich den Watchdog vom Leibe halten wollen, mit Inseraten abgefüttert und bezahlt werden. Damit stellen wir alles auf den Kopf, und damit funktioniert die demokratische Korruptionskontrolle nicht mehr. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.50


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. – Bitte.

 


11.50.35

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Justizministerin, Sie haben sehr ausführlich aus dem Bericht der Europäischen Kommission zitiert. Zwei Sätze haben Sie interessanterweise nicht zitiert. Der eine lautet folgendermaßen: „Einige Mitgliedstaaten haben die wichtigsten völkerrechtlichen Korruptionsbekämpfungsinstrumente noch immer nicht umgesetzt.“ Der zweite Satz, den Sie nicht zitiert haben, lautet: Es gibt einen „Mangel an politi­schem Willen der politischen (...) Entscheidungsträger, gegen sämtliche Formen der Korruption (...) vorzugehen“.

Ich vermute, Sie haben die Sätze deswegen nicht zitiert, weil Sie genau wissen, dass auch Österreich gemeint ist – und das ist genau der entscheidende Punkt. Der Sün­denfall hat in Österreich im Jahr 2009 stattgefunden, als die strengen Anti-Korruptionsstrafregeln aufgeschnürt wurden. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte zitieren, was der damalige Sektionschef Dr. Bogensberger über diesen Sündenfall gesagt hat – man muss wissen, Herr Dr. Bogensberger war gegen das Aufschnüren der strengen Anti-Korruptionsstrafbestimmungen und wurde deshalb auch von der damaligen Justizministerin Bandion-Ortner abgelöst. Was sagt der ehemalige Sektionschef Bogensberger zu diesem Aufschnüren? – Er hat aus Anlass seines Ausscheidens eine Abschiedsrede gehalten. Er sagt Folgendes:

„Zu den weniger geglückten Legislativprozessen zählt wohl das Korruptions­strafrechts­aufweichungsgesetz,“ – so hat das Gesetz nicht geheißen, aber das war die Einschätzung des damaligen Sektionschefs – „mit dem den unverblümt offen vorge­tragenen Wünschen von potenten Anfütterern und den von ihnen finanziell abhängigen Einrichtungen meines Erachtens allzu bereitwillig entsprochen wurde.“

Also er bestätigt, dass sich damals die Lobbyisten im Justizministerium die Türklinke in die Hand gegeben haben, um eine Gesetzesänderung zu erreichen. – Dann sagt er weiter:

 


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