Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 106

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Kinder- und Jugendhilfegesetz auch dort ankommt, wo es sein muss, nämlich bei den jungen Menschen in unserem Land.

Ein weiterer Bereich, der für mich von Interesse ist, ist die Arbeit der Justiz und die Kooperation mit den Sicherheitsbehörden. Auch da ist es seitens der Volksanwalt­schaft zu Anregungen gekommen im Zusammenhang mit Ermittlungen in verschie­densten Bereichen. Ich finde es positiv, dass man darauf reagiert. Es wurden Handlungsanleitungen im Innenressort ausgearbeitet, auch standardisierte Vorgangs­weisen bei kriminalpolizeilichen Fällen.

Besonders positiv hervorzuheben ist im Zusammenhang mit der Diskussion der Straf­prozessreformevaluierung – da gibt es ja ein umfangreiches Werk momentan –, dass es da zu einer Plattform kommen soll, wo eine noch bessere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und der Justizbehörden ermöglicht wird.

Im Wesentlichen ist es ein sehr großes und umfangreiches Spektrum, und ich möchte hier die Gelegenheit noch einmal nützen, mich recht herzlich bei den Volksanwältinnen und bei unserem Volksanwalt für ihre Tätigkeit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu bedanken. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Hornek.)

14.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.09.12

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrte Volksanwältinnen! Herr Präsident! Die Leistungsbilanz der Volksanwaltschaft kann sich sehen lassen; das hat mein Vorredner schon sehr genau ausgeführt. Der Bericht der Volksanwaltschaft ist neu gestaltet. Er präsentiert sich kurz und bündig auf 320 Seiten. Er ist lesefreundlich und sehr übersichtlich.

Wir haben den Volksanwaltschaftsbericht 2010 in zwei Ausschussterminen sehr eingehend diskutiert. Der zweite Termin hatte sich einen Schwerpunkt gesetzt und den Bereich der Justiz ganz genau beleuchtet. Mit 708 Beschwerden, die gegen die Justiz bei der Volksanwaltschaft eingebracht wurden, gibt es einen leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Zahlreiche Beschwerden betrafen Gerichtsverfahren zu Obsorge und Unterhalt.

Tatsache ist, dass Familie in Österreich unterschiedlichst gelebt wird. Wir verzeichnen eine Scheidungsrate von 43 Prozent. 20 000 Kinder waren 2010 von Scheidungen betroffen.

Der besondere Schwerpunkt und die Beschwerden konzentrierten sich vor allem auf das Problem der Verfahrensverzögerungen. Dadurch entsteht Rechtsunsicherheit, und das ist für die Kinder, die davon betroffen sind, besonders belastend.

Bereits mehrfach wurde in Berichten der Volksanwaltschaft auch darauf hingewiesen, dass bei Scheidungsvergleichen doppelte Vergebührungen verrechnet werden. Es findet sich dazu auch eine entsprechende legistische Anregung im Bericht.

Thema im Ausschuss war auch die Missstandserklärung der Volksanwaltschaft betreffend Ferkelschutzkörbe. (Abg. Mag. Brunner: „Kastenstand“ heißt das!) Das ist im Verantwortungsbereich von Volksanwalt Dr. Peter Kostelka. Die Volksanwaltschaft hat damit ein Thema aufgegriffen, das gerade in der Schweinewirtschaft eine sehr große Verunsicherung ausgelöst hat.

Bundesweit haben wir zirka 9 000 Schweinezuchtbetriebe, die ohnehin in einer sehr schwierigen finanziellen Situation aufgrund eines sehr niedrigen Preisniveaus sind und


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