Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 142

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Und nun kommt die zentrale Frage: Wie werden Sie diesen ESM durchs Parlament bringen? – Meine Damen und Herren von den Grünen, jetzt sind Sie angesprochen. Ihnen kommt jetzt die Schlüsselrolle zu! (Abg. Mag. Kogler: Weil ihr den Löffel vorher schon abgegeben habt!) Herr Kollege Kogler, jetzt genau aufpassen! Jetzt kommt es nämlich sehr darauf an, wie Sie sich verhalten werden. Das werden wir jetzt genau anschauen! Das wird jetzt die grüne Nagelprobe. (Abg. Mag. Kogler: So ist es!)

Denn, meine Damen und Herren: Die Freiheitlichen haben schon gesagt, sie stimmen dem ESM nicht zu. Wir haben auch gesagt, wir stimmen nicht zu. (Abg. Mag. Kogler: Ihr wisst ja noch nicht einmal, wie er ausschaut!) Das heißt, nur mit euren Stimmen ist die Zweidrittelmehrheit erzielbar. Wen ihr also bereit seid, dafür zu sorgen, dass die Regierung eine entsprechende B-VG-Novelle vorlegen muss, ... (Abg. Mag. Kogler: Sie haben bis jetzt noch keinen einzigen Vorschlag gemacht, wie es geht! Tragen Sie einmal einen Vorschlag vor!) Oh ja, den habe ich gemacht, und den trage ich Ihnen gleich vor, Herr Kollege Kogler – Ohren spitzen, genau zuhören! –:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Bucher, Mag. Ewald Stadler, Mag. Rainer Widmann, Kolle­ginnen und Kollegen

(Abg. Mag. Kogler: Damit können wir kein Geld drucken!)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird insbesondere in Hinblick auf die drohenden finanziellen Auswirkungen der EU-Finanzhilfen auf die österreichische Staatsverschuldung und damit auf den Wohlstand Österreichs aufgefordert, dem Nationalrat

die Änderungen des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes in Form eines Verfas­sungs­gesetzes zuzuleiten,

im Zuge der Ratifizierungsverfahren betreffend die Änderung des Artikels 136 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union

sowie des Staatsvertrages über den Vertrag zur Einrichtung des europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)

von der Möglichkeit der Vorlage von Ermächtigungsverfassungsgesetzen Gebrauch zu machen, um so Volksabstimmungen gemäß Artikel 44 Abs. 3 B-VG aufgrund von Teiländerungen der Bundesverfassung zu ermöglichen.“

*****

Das können wir drei Oppositionsfraktionen dann verlangen, zwingend! (Abg. Mag. Kogler: Dazu muss man ja ein Verfassungsgesetz konstruieren, das überhaupt keines ist! – Was sollen wir noch alles machen?)

So, jetzt hängt es also an den Grünen, wir sind jetzt also bei der grünen Nagelprobe: Wenn ihr jetzt dieser Regierung eure Zustimmung hergebt, als Räuberleiter, damit sie den ESM beschließen kann, ohne dass sie das Volk fragt, dann seid ihr dafür verantwortlich! Da geht es um die Zukunft der nächsten Generationen, nicht um irgendeine kleine Geschichte. Hier geht es darum, ob die Zukunft der österreichischen Hochschulen – euch so ein großartiges Anliegen – verspielt wird oder nicht. Hier geht es darum, ob dieses Land sich in eine Verschuldung hineinziehen lässt durch eine Regierung, die sich in Wirklichkeit auf EU-Ebene nicht zu wehren weiß – oder ob wir


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