Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 194

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Auch wenn wir nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen und Anregungen der Volks­anwaltschaft immer wieder gesetzliche Veränderungen, die zu Verbesserungen für die Menschen geführt haben, beschlossen haben, so zeigt uns dieser Bericht doch, dass in verschiedenen Bereichen noch einiges zu ergänzen und anzupassen ist. Ich denke da etwa an die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung auch für jene pflegenden Personen, die keine eigene Selbstversicherung haben. Mit dem neuen Internetportal wird der Zugang zur Volksanwaltschaft leichter gemacht, es erweitert das Angebot für die Betroffenen.

Geschätzte Damen und Herren, geschätztes Hohes Haus, auch ich möchte mich dem Dank an die Volksanwaltschaft für die gute Zusammenarbeit und für ihre Tätigkeit anschließen und weiterhin viel Erfolg wünschen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ablinger. – Bitte.

 


19.01.03

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volks­anwältinnen! Ich möchte ganz zum Schluss als letzte Rednerin den Fokus noch einmal auf ein Problem, auf eine große Ungerechtigkeit richten, die Sie im Bericht erwähnt haben. Es geht dabei um Menschen, die Sozialhilfe beziehen oder deren Einkommen die vorgeschriebenen Richtsätze unterschreiten, weswegen sie keine Chance auf Verleihung der Staatsbürgerschaft haben. Im Besonderen geht es dabei um anerkannte Flüchtlinge, die aufgrund von Folter in ihrer Berufstätigkeit eingeschränkt sind, behindert sind, Pflegegeld erhalten oder gar kein Einkommen lukrieren können und deswegen keinen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen können; und die Behörde hat seit der Novelle 2005, wie das in dem Bericht richtig erwähnt ist, auch keinen Ermessensspielraum mehr.

Ich bringe zwei konkrete Fälle. Da ist zum Beispiel ein syrischer Kurde. Er ist seit sechs Jahren ein anerkannter Flüchtling. Er ist zu 60 Prozent behindert und kann nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Seine Ehefrau ist in Karenz, und aufgrund des nicht ausreichenden Einkommens können auch die vier Kinder trotz hervorragender Integration die Staatsbürgerschaft nicht erhalten.

Das zweite Beispiel ist ein Iraker, der seit sechs Jahren als Flüchtling anerkannt und zu 50 Prozent behindert ist. Er bezieht Pflegegeld. Sein Einkommen besteht aus Sozial­hilfe, Pflegegeld und Wohnbeihilfe. Aufgrund der Vorschriften kann er deswegen die Staatsbürgerschaft nicht beantragen. – Genau. Da muss man den Kopf schütteln. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Ich würde dringend ersuchen, dass wir wieder zu dem Ermessensspielraum der Behörden zurückkehren, wodurch es vor 2005 möglich war, im Einzelfall unver­schuldet in finanzielle Not geratenen Personen die Staatsbürgerschaft zu verleihen. Denn dass Menschen, die aufgrund dessen, dass sie gefoltert worden sind, das Recht bekommen, bei uns zu bleiben und anerkannte Flüchtlinge sind, dann deswegen nicht zur Staatsbürgerschaft kommen, ich glaube, das können wir alle nicht wollen.

Ich ersuche dringend, dass wir uns das in der nächsten Zeit vornehmen und lösen. Ich glaube, es kann niemand hier im Haus meinen, dass das die Absicht ist, niemand. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Vock. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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