Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 210

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Immobilienvermittlungshonorare, die ja bei Geschäftslokalen oder bei Firmen sehr wohl möglich sind, bei Privatpersonen aber nicht.

Zum Schluss möchte ich noch einmal die Frage von Volksanwältin Brinek aufnehmen: Ist es besser, wenn – und ich lege das jetzt um auf den Petitionsausschuss – viele Petitionen und Bürgerinitiativen bei uns einlangen, oder wäre es besser und würde es von einem besseren politischen Klima in diesem Land zeugen, würden weniger Bürgerinitiativen und weniger Petitionen einlangen und die Bürger dann mehr mit dem politischen Klima in diesem Land zufrieden sein? (Beifall bei der FPÖ.)

19.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. 5 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


20.00.01

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Heute sind schon sehr viele lobende Worte über diesen Ausschuss gefallen, und ich glaube, das hängt sehr mit der Führung zusammen. Deshalb sollten wir alle einmal Ursula Haubner gratulieren. (Beifall beim BZÖ.)

Aber wenn wir heute auch über Südtirol reden – und das müssen wir –, dann muss ich schon sagen, dass die ÖVP da nicht Fisch und nicht Fleisch ist. Die Südtiroler haben es wirklich satt, dass das offizielle Österreich ihre Anliegen negiert und einfach nicht reagiert. Wir sollten uns nicht nur über die doppelte Staatsbürgerschaft unterhalten und einmal rechtliche Voraussetzungen dafür schaffen, sondern es geht auch um die Verankerung der Schutzmachtfunktion Österreichs in unserer Verfassung. Das könnte man in einer Präambel oder direkt in der Verfassung festschreiben. Aber heuer im Sommer hat der Außenminister und Vizekanzler in Südtirol gesagt, eine Änderung der Verfassung steht auf keinen Fall an. Für die doppelte Staatsbürgerschaft haben immerhin 22 000 Tiroler unterschrieben. Diese 22 000 Tiroler haben sich sicher etwas gedacht, diese Unterschriften muss man respektieren. Man darf eines nicht vergessen: 1919 wurde Südtirol an Italien angeschlossen, 1922 sind ungefähr 400 000 Menschen zwangsitalienisiert worden. Diese Leute und ihre Nachfahren haben sehr wohl ein Recht auf die doppelte Staatsbürgerschaft! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Als Südtirol-Sprecher des BZÖ – und mir kommt es so vor, dass ich überhaupt der Einzige bin, der sich hier für die Anliegen der Tiroler einsetzt (Abg. Kickl: Na, na! Nein!) – muss ich schon eines festhalten: Es gibt heute schon Millionen doppelte Staatsbürgerschaften in Europa. Kollege Gahr spricht davon, dass das große Schwierigkeiten mit sich bringt und rechtlich nicht möglich ist. Bitte, diese rechtlichen Möglichkeiten müssen wir als Nationalratsabgeordnete schaffen, dafür sind wir da. In der Praxis gibt es heute schon sehr viele, die die doppelte Staatsbürgerschaft haben. Es gibt zum Beispiel viele Ehen, bei denen der Gatte ein Tiroler und die Frau eine Südtirolerin ist. Ihre Kinder haben, wenn sie in Südtirol geboren wurden, die doppelte Staatsbürgerschaft. Diese Kinder haben zwei Pässe, aber beide Verwaltungen wissen nichts voneinander. Man sagt, das gibt es nicht, aber das gibt es. Es kann doch nicht der Fall sein, dass man diesen Leuten die Staatsbürgerschaft – vorausgesetzt, sie selbst wollen sie haben – verwehrt.

Ich glaube auch, dass das ein richtiges Signal in Richtung Europa wäre. Das wäre eine europäische Lösung, denn die doppelte Staatsbürgerschaft muss in der Verfassung verankert werden, wie eben auch die Schutzmachtfunktion. Die Menschen in Südtirol und auch in Nordtirol sind von Wien und Innsbruck wirklich enttäuscht. Sie haben es satt, die Plattitüden eines Platter und eines Spindelegger zu hören, sie haben es wirklich satt bis oben hinauf. (Abg. Gahr: Hallo, hallo! Ein bisschen mehr Respekt!)

 


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