Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 212

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18.54.02

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Wohnbausprecherin möchte ich kurz die Bereiche Mietrecht und Wohnungseigentumsgesetz ansprechen, die in Ihr Ressort gehören.

Budgetrelevant in diesem Bereich im Hinblick auf Wohn- und Mietrecht sind vor allem die Mietvertragsgebühren, die sicherlich mittelfristig gesenkt werden müssen. Ich weiß jedoch, vor allem auch angesichts der angespannten Budgetsituation, dass um jeden Cent gerungen wird und dass das im Finanzressort beheimatet ist. Es ist auch ein großes Problem des Wohnrechtes, dass es so aufgesplittert ist auf unterschiedliche Ressorts.

Jedenfalls verteuern diese Mietvertragsgebühren sehr viele Mietverträge. Das ist in Wirklichkeit schon eine Mietensteuer. Vor allem die befristeten Verträge sind im Steigen. Diese machen schon über 60 Prozent aus und werden immer mehr zu den Regel-Mietverträgen.

Das Mietrechtsgesetz betreffend möchte ich doch ein paar grundsätzliche Dinge sagen. Vor genau 30 Jahren, am 12. November 1981 wurde hier im Haus das Miet­recht beschlossen und ist dann mit 1. Jänner 1982 in Kraft getreten. Es war damals ganz sicher ein Eckpunkt im politischen Kampf für leistbaren Wohnraum für einen Großteil der Bevölkerung. Es hat alle berücksichtigt, die in diesem Bereich tätig waren. Durch dieses Gesetz war es möglich, sozial leistbare Mieten zu gestalten und auch die Neubautätigkeit anzukurbeln.

Dennoch denke ich, dass es heute – angesichts der gesellschaftspolitischen und vor allem auch der einkommenspolitischen Situation der Menschen – notwendig ist, das Mietrecht auch zeitgemäß weiterzuentwickeln. Ein sehr großes Problem für alle Rechts­anwender ist die große Zersplitterung in diesem Bereich, nämlich in den Vollanwendungsbereich, den Teilanwendungsbereich und vor allem den großen Vollausnahme-Bereich, wo das Mietrecht überhaupt nicht mehr gilt.

Daher glaube ich, dass Mietgesetze immer Schutzgesetze gewesen sind und das auch bleiben müssen. Aber ich glaube, es sind offensichtliche Ungerechtigkeiten im Gesetz, die historisch begründet sind.

Es gibt intransparente Verträge, Obergrenzen, Lagezuschläge, Kautionen, viele, viele Dinge, die andiskutiert, überdacht und geregelt gehören. Bestimmte Interessengruppen dürfen in Zukunft nicht mehr Regelungen blockieren. Ich glaube, da ist sehr viel legis­tisch zu lösen. Das Mietrecht hat genügend Fragestellungen in diesem Bereich, die wir lösen müssen.

Aber eines ist klar, und das ist, glaube ich, von allen Experten im Wesentlichen aner­kannt: Es muss einen Preisschutz, Schutzbestimmungen und einen Kündigungs­schutz geben. Es muss auf jeden Fall Rechtssicherheit, Fairness und Transparenz geben. Und ich denke, die Diskussion zu so einem Mietrecht muss gestartet werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.57


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


18.57.34

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Zuerst einmal, um kurz auf meine Vorredner einzugehen, weil bei der Diskussion über das Budget immer wieder die Rüdengasse auftaucht:

 


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