Abänderungsantrag
der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage: Bundesfinanzgesetz 2012 samt Anlagen (1405 d.B.) betreffend den Personalplan für das Jahr 2012 (Anlage IV zum Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2012)
In der Untergliederung 02-Bundesgesetzgebung werden im Personalplan 2012, Teil II.A, 02 „Parlamentsdirektion“ folgende Änderungen vorgenommen:
1. In der Tabelle „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ werden in der Verwendungsgruppe A1 in der Funktionsgruppe 7 die Zahl „11“ durch die Zahl „12“, in der Funktionsgruppe 5 die Zahl „51“ durch die Zahl „56“ sowie in der Summe die Zahl „104“ durch die Zahl „110“ ersetzt.
2. In der Tabelle „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ werden in der Verwendungsgruppe A3 in der Funktionsgruppe GL die Zahl „5“ durch die Zahl „3“ sowie in der Summe die Zahl „99“ durch die Zahl „97“ ersetzt.
3. In der Tabelle „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ werden in der Verwendungsgruppe A4 in der Funktionsgruppe GL die Zahl „15“ durch die Zahl „13“ sowie in der Summe die Zahl „50“ durch die Zahl „48“ ersetzt.
4. In der Tabelle „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ werden in der Verwendungsgruppe A5 in der Funktionsgruppe GL die Zahl „8“ durch die Zahl „7“ sowie in der Summe die Zahl „9“ durch die Zahl „8“ ersetzt.
5. In der Tabelle „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ werden in der Verwendungsgruppe A6 in der Funktionsgruppe GL sowie in der Summe jeweils die Zahl „20“ durch die Zahl „19“ ersetzt.
6. Die Fußnote nach der den handwerklichen Dienst betreffenden Tabelle sowie der die Untergliederung 02 Bundesgesetzgebung betreffende Teil von Annex/Teil 3 entfallen.
Begründung:
Zur Umsetzung der einstimmigen Ausschussfeststellung zum BFG 2012 im Budgetausschuss vom 10. November 2011 und der dieser beiliegenden 5-Parteien-Vereinbarung zur Einrichtung eines Budgetdienstes im Parlament werden die notwendigen Änderungen im Personalplan vorgenommen.
Die sich daraus ergebenden jährlichen Mehrkosten für das Personal von € 800.000,- sowie die notwendigen Sachleistungen in der Höhe von € 150.000,-, zusammen € 950.000,- jährlich, werden für das Jahr 2012 aus der Rücklage der UG 02 – Bundesgesetzgebung vorfinanziert. Die Refinanzierung und die laufenden jährlichen Kosten – ausgenommen des aus dem laufenden Parlamentsbudget durch Einsparungen zu finanzierenden Anteils von € 200.000,- jährlich – sollen im Zuge der Erstellung des BFRG 2013 – 2016 sichergestellt werden.
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. – Bitte.
18.15
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Kollege Krainer! Wenn Sie da schon an meiner Seite stehen: Es ist immer wieder
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