der Instandhaltung auch eine Instandhaltungsstelle dabei zu sein hat, die notfalls auch zertifiziert werden muss. Jetzt wird das Ganze nämlich interessant. Das ist ausschließlich ein Nutzen für die Endanwender, für die Kunden, für die Eisenbahnfahrer oder für diejenigen Betriebe, die ihre Güter mit der Eisenbahn transportieren.
Warum ist es ein Nutzen, wenn nach einem Baustellenstopp – wie Sie gesagt haben – noch bis zu einem Jahr weitergearbeitet werden kann? – Nicht, weil die Eisenbahn so böse ist und einfach ein Jahr weiterbaut, sondern weil an gewissen Dingen auch nach einem Arbeitsstopp an der Baustelle selbst noch bis zu maximal einem Jahr – man kann jetzt darüber diskutieren, ob das ein Jahr ist, ein halbes Jahr, ein dreiviertel Jahr (Abg. Dr. Moser: Ja eben! Das ist ja das Problem!); aber noch eine gewisse Zeit – nachgearbeitet werden muss. (Abg. Dr. Moser: Aber nicht ein Jahr!)
Sei das ein Bewachen von Leitungen, sei das ein Rückholen von irgendwelchen Sachen: Das ist eine kritische Tätigkeit. Wenn man das mit Baustoppdatum abschneidet, dann hat die Eisenbahn – oder weniger die Eisenbahn, eher der, der den Bau ausführt; das ist halt in Österreich die Infrastrukturgesellschaft – ein gewaltiges Problem. Sie hätte dann wirklich auf den Tag das Ganze zu beenden, und das ist nicht leicht machbar. (Abg. Dr. Moser: Ein Jahr!)
Voilà – wie Kollege Bartenstein gesagt hat –: Es ist viel Geld im Einsatz. Voilà für das BZÖ: Es wird nicht alles leicht zu handeln sein, aber – c’est la vie – manches davon wird ja auch von Bürgermeistern und Landeshauptleuten verlangt. (Abg. Mag. Wurm: C’est la ...!) C’est la vie! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
18.55
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haberzettl. – Bitte.
18.55
Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Kollege Bartenstein! Ich bin ja heute sehr hoffnungsfroh. Sie beginnen endlich, die Zahlen in Richtung richtige und wahre Ziffern zu bewegen. Sie haben mit Ihrem Vorwurf der Bedürftigkeit bei 6,7 Milliarden € angefangen und sind im Augenblick bei 4,5 Millionen €. Das stimmt mich hoffnungsfroh.
Wenn wir so weitermachten, glaube ich, wären wir am Ende der Legislaturperiode bei der wahren Ziffer und hätten vielleicht auch noch die Möglichkeit, eine Eigenkapitalerhöhung im notwendigen Ausmaß für die ÖBB umzusetzen. Das wäre ja wie Weihnachten, Herr Bartenstein. (Beifall bei der SPÖ.)
Zurück zum Eisenbahngesetz 1957 (Abg. Mag. Josef Auer: Bartenstein ...! – Gegenruf des Abg. Dr. Bartenstein): Wir befassen uns heute mit der fälligen Umsetzung von drei notwendigen EU-Richtlinien, und ich darf einige Dinge erwähnen.
Schwerpunkt ist – das wurde schon von Kollegin Moser erwähnt – Interoperabilität und über dieses Thema letztendlich auch die Eisenbahnsicherheit.
Erwähnenswert ist für mich insbesondere die nun notwendige Zertifizierung der Ausbildungsstätten laut § 21. Hier gibt es einen neuen Absatz 4. Mit dieser Vorgangsweise soll eine hohe Qualität der Schulung, insbesondere für sicherheitsrelevante betriebliche Tätigkeiten, sichergestellt werden. Die Voraussetzungen hinsichtlich des qualifizierten Ausbildungspersonals, der Ausbildungsmethode, des Ausbildungsinhaltes und auch der Unterlagen sind letztendlich im Zusammenhang mit den notwendigen Einrichtungen in einer gesonderten Verordnung festzulegen.
Auch die Frage der Einführung eines Zertifizierungssystems im Bereich der Instandhaltungssysteme für Güterwagen wird in der eigenen Novelle behandelt, und ich darf hier Brüsseler Deutsch ins Österreichische übersetzen: Die Zertifizierung der Instand-
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